CDU streitet um Duldungspraxis

Wenn einem Flüchtling in Deutschland der Asylantrag abgelehnt wurde, muss er das Land verlassen. Eigentlich, denn es gibt noch die sogenannte Duldung! Das bedeutet: Ist der abgelehnte Asylant beispielsweise krank oder hat keinen Pass, muss er vorerst geduldet werden und bleibt im Land. Gleich haben wir aktuelle Zahlen aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Vorher aber hören wir die kritische Stimme der rheinland-pfälzischen Christdemokraten, die sagen: Es muss konsequenter abgeschoben werden.