Angeklagter Oberstaatsanwalt sagt aus

Seit vergangener Woche steht der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. als Angeklagter vor Gericht. Er soll während seiner Ermittlungen gegen Korruption im Gesundheitswesen selbst betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor. Heute hat Alexander B. sich zu den Vorwürfen eingelassen.

Er habe es für seine Lebensgefährtin und deren Kinder getan. Der ehemalige Oberstaatsanwalt Alexander B. gesteht heute, Schmiergeld angenommen und Steuern hinterzogen zu haben. Als seine Partnerin 2013 krank wurde, habe er für sie sorgen wollen und sei dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb habe er seinen Freund und Mitangeklagten Bernhard A., dem B. Gutachteraufträge beschafft hatte, um eine Gewinnbeteiligung gebeten.
Diana Reichmann, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Die Einlassung, die der Angeklagte heute abgegeben hat, entsprach im Wesentlichen der Einlassung, die sich auch im Ermittlungsverfahren schon ergeben hat, insofern waren da für die Staatsanwaltschaft keine großen Überraschungen dabei.“
Persönliche Probleme hätten ihn zu den Straftaten verleitet, so der 55-jährige Angeklagte. Bei seiner Aussage erzählt er auch von seiner traumatischen Kindheit. Sein Vater sei spiel- und alkoholsüchtig gewesen und es habe regelmäßig sexuelle Übergriffe gegeben.
Andreas Hohnel, Verteidiger Alexander B.
„Ein Richter, ein Gericht, eine Kammer möchte auch immer den Angeklagten kennenlernen, was ist das für ein Mensch, nimmt der das auf die leichte Schulter, oder vielleicht fragt sie auch danach, was war das Motiv, wie kam es dazu. Wir haben hier eine Gutachterin noch, die an jedem Prozesstag dabei ist, die auch etwas sehr Persönliches vortragen wird, das spielt für die Strafbemessung und für die Einordnung der Tat eine wichtige Rolle.“
Alexander B. soll im Rahmen seiner Ermittlungen gegen Ärzte und Apotheker überteuerte Gutachten vergeben haben und zwar fast ausschließlich an die gemeinsame Firma, die er mit dem Mitangeklagten gegründet hatte. Die Rechnung ging an das Land Hessen. So soll das Unternehmen zwischen 2010 und 2020 12,5 Millionen Euro eingenommen haben. Alexander B. sehe ein, dass er Unbeteiligten und der hessischen Justiz schweren Schaden zugefügt und das Ansehen der Kollegen missbraucht habe. Für die Straftaten drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.