Amokfahrt Trier: Verteidigung will lebenslange Haft vermeiden

Ein Mammut-Prozess neigt sich dem Ende zu. Im Gerichtsverfahren um den mutmaßlichen Amokfahrer von Trier, der im Dezember 2020 mit seinem Auto fünf Menschen in der Trierer Innenstadt getötet haben soll, haben heute die Verteidiger ihr Plädoyer vorgetragen. Nach vierzig Verhandlungstagen gab es heute auch die letzte Gelegenheit für den Angeklagten, doch noch das zu Wort zu ergreifen.

Zweimal schüttelt Bernd W. kurz den Kopf. Nicht einmal auf die Frage der Richterin, ob er sein beharrliches Schweigen am Ende der Verhandlung nicht doch noch brechen will, kann der Angeklagte sich zu einer hörbaren Reaktion durchringen. Sein Schweigen ist für die vielen Opfer der Amokfahrt nur schwer zu ertragen.
Detlef Placzek, Opferbeauftragter der Landesregierung
„Die Erwartungshaltung war sehr groß, dass man etwas zu dieser Tat sagt. Insbesondere auch zu der Frage: ‚Warum habe ich das getan? Was hat mich bewogen so eine brutale Tat auszuführen?‘. Dieses Schweigen hat dann dazu geführt, dass dann die Opfer und die Hinterbliebenen nochmal sehr stark psychisch belastet wurden.“
Die Verteidiger von Bernd W. eröffnen ihr Plädoyer heute damit, dass sie den Opfern ihr Mitgefühl ausdrücken. Anschließend verweisen sie vor allem auf das Gutachten des Psychologen.
Peter Frank, Strafverteidiger von Bernd W.
„… der davon ausgegangen ist, dass der Angeklagte unter einer psychischen Beeinträchtigung leidet und dass das dann im Ergebnis aus meiner Sicht dazu führen muss, dass man eine verminderte Schuld annehmen muss und die Unterbringung in einer Psychiatrie anordnen muss.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Außerdem soll besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen würde. Im Fall einer Verurteilung solle Bernd W. zunächst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Sollte er dort irgendwann als geheilt gelten, müsste er anschließend seine Haftstrafe antreten.
Otmar Schaffarczyk, vertritt den Bruder einer der Getöteten
„Die durchschnittliche Verweildauer in der Psychiatrie ist momentan bei 15 bis 20 Jahren, danach dann nochmal eine lebenslange Freiheitsstrafe, dann ist er annähernd 100 Jahre alt, wenn er frei kommt. Ich denke nicht, dass er das erlebt.“
Welches Strafmaß tatsächlich auf Bernd W. zukommt, wird erst der letzte Akt in diesem außergewöhnlichen Prozess zeigen.
Am kommenden Dienstag verkündet das Gericht sein Urteil.