Weitere Nachrichten im Überblick

Warnstreik: Zahlreiche Busausfälle erwartet — Neues Gutachten über Trierer Amokfahrer — Viele Klinikaufenthalte vermeidbar

Anmoderation:
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben. Die Richter hatten dort eine Mutter freigesprochen, die ihren vierjährigen Sohn einer mutmaßlichen Sektenführerin übergeben hatte, die ihn dann ermordete. Nach Ansicht des Bundesgerichtshof hat das Landgericht Hanau den Freispruch der Mutter fehlerhaft begründet. Über den Fall müsse jetzt das Landgericht Frankfurt neu entscheiden.
Und damit kommen wir zu weiteren kurzen Nachrichten:
Zahlreiche Busausfälle erwartet
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der privaten Busunternehmen in Hessen für morgen zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Sie will weite Teile des Nahverkehrs im Land lahmlegen, um in den laufenden Tarifverhandlungen den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Betroffen sind fast alle Städte, darunter auch Frankfurt und Wiesbaden. Der Verband Hessischer Omnibusunternehmer erklärte, die Streiks seien unnötig. Es seien bereits weitere Tarifgespräche für Ende April vereinbart.
Neues Gutachten über Amokfahrer
Auch im neu aufgerollten Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hält ein psychiatrischer Gutachter den Angeklagten für vermindert schuldfähig. Der 53jährige Deutsche leide an paranoider Schizophrenie. Schuldunfähig sei er aber nicht. Der Mann werde mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Straftaten begehen. Deshalb solle er in der geschlossenen Psychiatrie untergebraucht werden. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Innenstadt wurden fünf Menschen getötet, zahlreiche weitere wurden verletzt. Der Mann wurde 2022 unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einer Revision beim Bundesgerichtshof steht jetzt die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Focus.
Viele Klinikaufenthalte vermeidbar
Bei einer besseren medizinischen und pflegerischen Versorgung wären pro Jahr bis zu 68.000 Krankenhausaufenthalte von Pflegebedürftigen aus Rheinland-Pfalz nicht notwendig. Wie die Krankenkasse Barmer heute in Mainz mitteilte, sei das jeder dritte Krankenhausfall von Pflegebedürftigen. Die Patienten hätten vom Hausarzt oder im Pflegeheim behandelt werden können. Die Gesundheitsversorgung solle durch wortortnahe Einrichtungen verbessert werden, in denen verschiedene Gesundheitsberufe, Arztpraxen und Pflegedienste vereint sind.