Weitere Nachrichten im Überblick

Rhein will Neuwahlen im Bund — Zehntausende Häuser mit Asbest belastet — Marburg: Bürgerbegehren gescheitert — El Ghazi klagt gegen Kündigung

Anmoderation:
Die Beobachtung der AfD durch den Hessischen Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden heute in einem Eilverfahren festgestellt. Die AfD hatte gegen die Einstufung als rechtsexremer Verdachtsfall geklagt. Das Gericht erklärte jedoch, es lägen genug Anhaltspunkte über Bestrebungen der Partei vor, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Garantie der Menschenwürde richteten. Rechtswidrig sei jedoch, dass der Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD öffentlich bekannt gemacht habe. Und damit zu weiteren Nachrichten von heute:
Rhein will Neuwahlen im Bund: Nach Ansicht des hessischen CDU-Ministerpräsidenten Boris Rhein sollte sich die Bundesregierung angesichts ihrer schlechten Umfragewerte dem Votum der Wähler stellen. So könne sie feststellen, ob sie noch genug Rückhalt in der Bevölkerung hat. Die Koalition aus SPD, Grüne und FDP sei das schlechteste Bündnis für Deutschland. Sie stehe für Streit statt Stabilität. Rhein rief die Union auf, ihre eigenen Umfragewerte als Auftrag zu verstehen. Die Menschen erwarteten Lösungen von der CDU. Dafür müsse sie sich im Bundestag und im Bundesrat einsetzen.
Zehntausende Häuser mit Asbest belastet: Die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt warnt vor Gesundheitsgefahren bei der energetischen Sanierung von älteren Wohngebäuden. Laut einer Studie ist in der Süd- und Vorderpfalz in mehr als 30.000 Häusern mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest verbaut worden. Die Baustoffe mit den krebserregenden Mineralfasern wurden zwischen 1950 und 1989 intensiv eingesetzt. Bei Sanierungsarbeiten kann Asbest freigesetzt werden und schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Die Gewerkschaft fordert deshalb für jedes Gebäude einen Schadstoffpass.
Bürgerbegehren gescheitert: In Marburg wird es keinen Bürgerentscheid zum umstrittenen neuen Verkehrskonzept MoVe 35 geben. Das hat die Stadt heute mitgeteilt. Das erforderliche Bürgerbegehren habe zwar die nötige Zahl gültiger Unterschriften deutlich erreicht. Das Wahlamt habe das Begehren aber als rechtlich unzulässig eingestuft, weil es zu viele und zu unkonkrete Fragen enthalten habe. Die Opposition im Stadtparlament hatte das Bürgerbegehren initiiert. Sie befürchtet unter anderem, dass das Verkehrskonzept einseitig gegen Autos ausgerichtet ist. Die CDU will die Entscheidung des Wahlamts jetzt rechtlich prüfen lassen. Oberbürgermeister Thomas Spies von der SPD erklärte, er wolle mit den Kritikern reden, um gemeinsam Lösungen zu finden.
El Ghazi klagt gegen Kündigung: Der Fußballer Anwar El Ghazi hat nach Medienberichten eine Kündigungsschutzklage gegen den 1. FSV Mainz 05 eingereicht. Damit reagiere der Stürmer auf die fristlose Kündigung seines bis Sommer 2025 laufenden Vertrages. Der Verein hatte El Ghazi wegen eines propalästinensischen Posts abgemahnt. In einem weiteren Post widersprach er indirekt einer Pressemitteilung des Vereins, er habe Reue gezeigt. Jetzt muss das Arbeitsgericht Mainz entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war.