Weitere Nachrichten im Überblick

War Tod von Behinderten in Sinzig vermeidbar? — Salzbachtalbrücke hatte laut Gutachten von Anfang an Mängel — Verteidigung fordert Freispruch für Marcus Held

War Tod von Behinderten vermeidbar?
Laut Medienberichten hat die Sinziger Feuerwehr die Nachtwache der Behinderteneinrichtung „Lebenshilfehaus“ am 14. Juli gegen 23.30 Uhr vor dem drohenden Hochwasser im Ahrtal gewarnt. Sie habe darauf hingewiesen, dass man mit Evakuierungen rechnen müsse. Die Nachtwache dagegen habe bei einer Befragung ausgesagt, sie sei erst gegen 2.40 Uhr konkret von der Feuerwehr gewarnt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe die Flutwelle die Einrichtung bereits überschwemmt. Für eine Evakuierung der Behindertengruppe aus dem Erdgeschoss sei es zu spät gewesen. Zwölf Menschen starben.
Jahrzehntealte Mängel an der Brücke
Die Salzbachtalbrücke in Wiesbaden hatte schon bei ihrer Inbetriebnahme im Jahr 1963 große Konstruktionsschwächen und ein hohes Gefährdungspotenzial. Das geht aus einem Gutachten hervor, dass die Autobahn GmbH nun veröffentlicht hat. Wegen des zu weichen Untergrunds sei die östliche Seite der Brücke im Lauf der Jahre immer weiter abgesunken. An der südlichen Seite seien die veralteten Rollenlager nicht ausgetauscht worden. Am 18. Juni habe sich dann das Tragwerk wegen Hitze so weit ausgedehnt, dass eine Lagerwalze aus ihrer Schale herausrollte. Der Überbau sei abgesackt. Die Autobahnbrücke war einsturzgefährdet und musste am 6. November gesprengt werden.
Verteidigung fordert Freispruch für Held
Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Oppenheim, Marcus Held, hat die Verteidigung heute für einen Freispruch plädiert. Der 44-Jährige habe uneigennützig im Interesse der Stadt Oppenheim gehandelt. Held sagte in seinem Schlusswort, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Gestern hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Held muss sich unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit diversen Grundstücksgeschäften vor dem Landgericht Mainz verantworten.