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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst — Cyberbunker-Prozess: Freispruch gefordert — Entschädigung fällt nicht an Kohls Witwe

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Die mehr als eine Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder bekommen ab Dezember 2022 2,8% mehr Geld. Dazu kommt spätestens im März des nächsten Jahres eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro. Darauf haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft der Länder als Arbeitgeber heute geeinigt. Hessen ist nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft und hatte bereits in Eigenregie einen Tarifvertrag ausgehandelt. Hier bekommen die Landesbeschäftigten unter anderem insgesamt 4 Prozent mehr Gehalt. Außerdem erhalten sie in diesem und im nächsten Jahr eine Sonderzahlung von jeweils 500 Euro.
Freispruch gefordert
Im Cyberbunker-Prozess um ein Darknet-Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte haben heute die Verteidiger des Hauptangeklagten vor dem Landgericht Trier den Freispruch ihres Mandanten gefordert. Der 62-jährige Niederländer sei nicht verpflichtet gewesen, zu überprüfen, was auf den Servern in seinem Rechenzentrum angeboten wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert dagegen sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Mann. Über die Server seien millionenschwere Drogendeals und Falschgeldgeschäfte gelaufen. Insgesamt wird acht Angeklagten unter anderem Beihilfe zu Tausenden Straftaten vorgeworfen. Die Polizei hatte das riesige Rechenzentrum in Traben-Trarbach Ende September 2019 ausgehoben.
Entschädigung fällt nicht an Kohls Witwe
Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf die von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar. Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen. Sein Ghostwriter Heribert Schwan hatte in einem Buch ohne Erlaubnis Kohls Zitate des Politikers veröffentlicht.