Urteil gegen Ex-OB – Feldmann muss Geldstrafe zahlen

„Ich bin nicht korrupt“ das waren die letzten Worte des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann vor Gericht. Doch das Frankfurter Landgericht ist anderer Meinung: Es verurteilt Feldmann wegen seiner engen Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt zu einer saftigen Geldstrafe.

 

Als Peter Feldmann heute Vormittag den Gerichtssaal betritt, ist er gut gelaunt, wirkt siegesgewiss. Doch dann der Schock für den Ex-OB: 21.000 Euro Geldstrafe wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Peter Feldmann beim überbezahlten AWO-Job seiner Lebensgefährtin eine große Rolle gespielt hat.
Carsten Praeg, Reporter
 „Bei der Urteilsverkündung schüttelt Peter Feldmann zweimal kurz verständnislos den Kopf, ansonsten nimmt er das Urteil mit versteinerter Miene auf. Der vorsitzende Richter sagt in seiner Urteilsbegründung  u.a: Dem Ex-Oberbürgermeister hätte klar sein müssen, warum die AWO seine spätere Ehefrau trotz fehlender Qualifikation als Kita-Leiterin einstellte. Das hätte ganz offensichtlich Feldmanns Wohlwollen anfüttern sollen.“
Zudem muss Peter Feldmann einen Wertersatz von 6.000 Euro für Spenden zahlen, die die früheren AWO-Vorsitzenden Hannelore und Jürgen Richter für ihn gesammelt hatten. Sie hätten Feldmann in SMS-Nachrichten darüber informiert. Ein weiteres Indiz: Die AWO-Führung hatte ihrem ehemaligen Arbeitnehmer Peter Feldmann ein Rückkehrrecht eingeräumt. Für Richter und Staatsanwälte ein erster Vorschuss aufs „Wohlwollenskonto“.
Johannes Schmidt, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Man hat gesehen, dass schon seit dem Jahr 2012 diese Beziehung zwischen Hannelore Richter und Peter Feldmann geprägt war von Vorteilsgewährung.“
Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich dennoch zufrieden zeigt. Peter Feldmanns Anwälte hatten Freispruch gefordert, ihr Mandant habe keinen unzulässigen Einfluss auf die Stadtpolitik genommen. Doch anders als beim Vorwurf der Bestechung reicht bei der Vorteilsannahme eine reine Absichtserklärung für eine Verurteilung.
David Hofferbert, Verteidiger von Peter Feldmann
„Das mag dann möglicherweise ein Problem sein, dass Herr Feldmann bei bestimmten Nachrichten, die er bekommen hat, nicht klar genug ein Stoppschild gezeigt hat. Ein ‚Nein‘ zurückgeschrieben hat.“
Mit dem Urteil würde Peter Feldmann als vorbestraft gelten und möglicherweise seine Pension als ehemaliger Oberbürgermeister verlieren. Darüber muss erst die Disziplinarkammer in Wiesbaden entscheiden, noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Ob Peter Feldmann die Entscheidung des Gerichts anfechten wird, will er nach Weihnachten bekanntgeben.