Mann wegen Aufruf zum Polizistenmord vor Gericht

Als im Januar bei Kusel zwei junge Polizeibeamte im Dienst erschossen werden, herrscht im ganzen Land Trauer. Zeitgleich beginnt in den sozialen Netzwerken aber auch eine Hasswelle. Mehr als 1.600 Hasskommentare hat die Polizei im Zusammenhang mit der Tat ermittelt. In einem besonders drastischen Fall von Hate Speech wurde ein Mann festgenommen. Er muss sich seit heute vor dem Amtsgericht in Idar-Oberstein verantworten.

Volker S. hat öffentlich zur Tötung von Polizisten aufgerufen. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Der 56-Jährige aus dem Raum Idar-Oberstein soll auf seiner öffentlichen Facebook-Seite zwei selbstgedrehte Videos, ähnlich wie dieses, online gestellt haben. Darin hatte er den Tod der zwei Polizeibeamten bei Kusel gefeiert und angekündigt, ahnungslose Polizisten in eine tödliche Falle im Wald locken zu wollen.
Wahis Afschar, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
„Und dabei eben auch den ernsthaften Eindruck machte, dass er andere Menschen, Gleichgesinnte, Polizeihasser dazu bringen möchte, mit ihm gemeinsam auf Polizisten Jagd zu machen und diese dann am besten durch einen Kopfschuss zu töten. Er hat zum Beispiel erwähnt, dass für die Anfänger beispielsweise es gut wäre, sich auf die Hochsitze zu stellen und bei den Profis, dass sie mit dem Zielfernrohr sich dann irgendwo in einem Waldstück verstecken könnten oder auch – was vorkam – einbuddeln könnten mit entsprechender Tarnkleidung.“
500 Euro habe Volker S. für eine Mitgliedschaft in seinem Cophunter-Verein verlangt. Er soll außerdem eine verstörende E-Mail an die Polizeiinspektion in Idar-Oberstein verschickt haben.
Maike Dickhaus, Reporterin
„In der E-Mail schreibt Volker S. wörtlich, er habe es ‚geil‘ gefunden, als er von der Tat in Kusel erfahren habe. Zitat: ‚Diese Pfälzer abgeknallten Ratten. Ich persönlich werde heute Party machen.‘ Die Polizeibeamten aus Idar-Oberstein forderte er auf, nun ihre ‚Schweinemasken‘ aufzusetzen und sich bei der nächsten Demo ‚anrotzen‘ zu lassen. Weil Volker S. dabei seinen echten Namen benutzte, konnte die Polizei ihn schnell ausfindig machen.“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Volker S. aus einer feindlichen Gesinnung gegenüber dem Staat gehandelt hat. Er habe einen offenkundigen Hass auf Polizisten gehabt.
Wahis Afschar, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
„Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Internetaktivitäten des Angeklagten in den sozialen Netzwerken durchleuchtet und da hat sich ein Bild abgezeichnet, sodass man den Angeklagten zu dem Personenkreis der Verschwörungstheoretiker und auch aus dem Nahbereich der Rechtsideologie einordnen kann. Er hat zum Beispiel in Beiträgen die Auffassung vertreten, dass Menschen durch Medikamentengabe Mikrochips implantiert werden oder dass mRNA-Impfstoffe giftig seien.“
Volker S. hatte nach seiner Festnahme behauptet seine Facebook-Profile seien Comedy-Seiten – die online gestellten Videos als Satire zu verstehen. Ihm drohen jetzt bis zu vier Jahre Haft.
Maike Dickhaus, Reporterin
„Bei der Verlesung der Anklage hört Volker S. heute aufmerksam zu – streicht sich immer wieder über seinen langen grauen Bart. Anschließend will sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern. Doch der vorsitzende Richter vertagt die Sitzung, weil die psychiatrische Gutachterin am heutigen Prozesstag nicht teilnehmen kann. Das stößt bei Volker S. auf Unverständnis. Er fragt: ‚Ich bin doch angeklagt, warum darf ich mich jetzt nicht äußern?‘.“
Der Angeklagte soll nun am nächsten Prozesstag, am 25. August, aussagen dürfen. Dann sei auch die Gutachterin anwesend, die den Geisteszustand des Angeklagten einschätzen muss. Bislang gilt Volker S. als voll schuldfähig.