Was bringen die Ausgangsbeschränkungen?

Seit Samstag gilt die neue Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes: In Regionen, deren Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt, darf man die eigene Wohnung von 22 bis 5 Uhr nicht verlassen. Mit einer Ausnahme: Bis Mitternacht ist alleine joggen oder spazieren gehen erlaubt. Allerdings melden viele Wissenschaftler Zweifel an dieser Maßnahme an.