Viele Friseure sind sauer – der Bund fordert Corona-Hilfen zurück

Durch das temporäre Quasi-Berufsverbot sahen sich viele Friseure während der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet. Die Politik reagierte mit finanziellen Soforthilfen. Doch nun fordert der Bund die Hilfen zurück – für viele Friseure kommt das völlig unerwartet.

 

Bei Guido Wirtz sitzt der Schock noch tief. Vor kurzem flatterte dem Friseur aus Körperich bei Bitburg ein Bescheid der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ins Haus. Darin wird er unmissverständlich aufgefordert, 15000 Euro zurückzuzahlen – also genau die Summe, die er im Frühjahr 2020 vom Bund als Soforthilfe zur Sicherung seiner Existenz erhalten hatte. Von einer Rückzahlung sei damals allerdings keine Rede gewesen.
Guido Wirtz, Friseur: „Weil der Staat auch zu mir gesagt hat, ich muss meinen Laden zu machen, habe ich das als Unterstützung angesehen. Aber niemals daran gedacht, dass ich alles zurückbezahlen müsste.“
Als Chef der Landesfriseur- und kosmetikinnung Rheinland vertritt Guido Wirtz auch die Interessen seiner Berufskollegen. Ihn wundert es nicht, dass viele Friseure gerade einen riesen Fön haben – nicht wenige bangten nach Corona nun ein zweites Mal um ihre Existenz. Hintergrund: Anders als vorher angekündigt, will das Bundeswirtschaftsministerium nun genau wissen, ob die ausgezahlten Soforthilfen auch den tatsächlichen Einnahmeverlusten der Friseure entsprechen – und da wird es kompliziert.
Guido Wirtz, Vorsitzender Verband Friseure & Kosmetik Rheinland: „Ich musste damals in eine Glaskugel schauen. Wusste nicht, wie lange die Schließungsphase dauert. Musste denn sagen: Ok, meine vermutbaren Kosten sind X. Für einen Zeitraum, den ich gar nicht wusste.“
Weil das Portal zur Beantragung der Soforthilfe erst Ende März freigeschaltet worden und zunächst ständig überlastet gewesen sei, hätten die meisten Friseure die finanzielle Unterstützung erst Mitte bis Ende April beantragt – also kurz vor Ende des Lockdowns. Vor allem im Mai und im Juni habe das Geschäft bei den Friseuren wegen des Nachholbedarfs der Menschen dann gebrummt wie nie zuvor. Ausgerechnet diese beiden starken Monate dienten den Behörden nun als Berechnungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit der Soforthilfe – ein Zerrbild.
Guido Wirtz, Vorsitzender Verband Friseure & Kosmetik Rheinland: „Es wäre doch relativ einfach, man würde sagen: Wir reichen die Bilanz 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 ein. Da ist doch relativ einfach festzustellen – wo ist denn der Bedarf gewesen? Wie sind die Kosten? Das wäre aus meiner Sicht die gerechte Lösung. Und nicht einfach auf drei Monate das festzuzurren.“
Jetzt rät Guido Wirtz seinen Kollegen, erst einmal Ruhe zu bewahren und keinesfalls die eigenen Bilanzen zu frisieren, um eine Rückzahlung der Soforthilfe doch noch abzuwenden. Das Bundeswirtschaftsministerium äußert sich zurzeit nicht zu der Sache – vielleicht auch, weil bereits die erste Klagewelle droht.