Vergleichsvorschlag im Telekom-Prozess

Es ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland Geschichte geschrieben hat. 16.000 Käufer der Telekom-Aktie hatten gegen das Unternehmen geklagt, weil ihre Aktien massiv an Wert verloren. Die Telekom soll im Börsenprospekt falsche Angaben gemacht haben. Das war im Jahr 2000. Jetzt – nach über 20 Jahren – haben sich Kläger und Telekom geeinigt und das zuständige Oberlandesgericht in Frankfurt hat dem zugestimmt.

Im Saal E II des Frankfurter Oberlandesgerichts wird heute der Schlussstrich unter ein Mammutverfahren gezogen. 16.000 Kläger, beziehungsweise deren Erben, bekommen von der Telekom den Kaufpreis ihrer Aktien erstattet. In den vergangenen Monaten hatten sich alle Beteiligten auf einen Vergleich geeinigt.
Peter Gundermann, Kläger-Anwalt
„Die Kleinanleger bekommen ihren wirtschaftlichen Schaden erstattet, plus einen Großteil der Prozesszinsen seit 2001, 2003, wo die Klagen eingereicht wurden. Das ist eine Verzinsung, die über der Inflationsrate liegt. Wir können sehr zufrieden sein mit diesem Ergebnis.“
Ralf Plück, Kläger-Anwalt
„Es ist schön, dass vor allem die vielen Kleinanleger, die sich aufgemacht hatten, hier gegen den großen Giganten vorzugehen, entschädigt werden. Und das ist auch für den Finanzplatz Deutschland ein gutes Zeichen und wird ihn stärken.“
Als die T-Aktie im Juni 2000 an die Börse kam, wurde sie mit 66,50 € gehandelt. Die Aktie löste einen Börsenboom aus, der damalige Telekom-Chef Ron Sommer sprach von einer zweiten Altersvorsorge. Doch daraus wurde ein Rohrkrepierer. Die Aktie brach ein und ist heute nur noch 16,90 € wert. Weil Angaben im Börsenprospekt falsch gewesen sein sollen, gingen die Kleinanleger vor Gericht. Im Lauf der Jahre sah die Telekom offenbar ihre Chancen auf einen Sieg im Rechtsstreit schwinden.
Claudia Junker, Chefjuristin Deutsche Telekom
„Das Verfahren läuft seit 20 Jahren und es würde auch noch ungefähr zehn Jahre weiterlaufen, erst das Musterverfahren, dann die Einzelverfahren. Es ist jetzt an der Zeit gewesen, das wir dieses sehr faire Angebot machen.
Dass die Kläger jetzt – wenn auch erst nach 20 Jahren – ohne Verluste aus der Sache rausgehen, ist für Anlegerschützer auch ein Signal.
Klaus Nieding, Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
„Ich glaube, der Prozess hat vor allem eines gezeigt: Unternehmen müssen sich viel früher bewegen im Sinne der Aktienkultur. Das heißt, sie müssen auf die Aktionäre zugehen die klagen. Man muss das ernst nehmen was da passiert. Das ist aus meiner Sicht auch durchaus ein Muster für den Volkswagen-Prozess und für den Porsche-Prozess.“
Jeder einzelne Kläger muss dem Vergleich noch zustimmen. Das Gericht hat aber heute mit deutlichen Worten dazu aufgerufen. Denn ein weiterer Rechtsstreit würde Jahre dauern – und ein besseres Ergebnis wäre auch nicht zu erwarten.