Vater des Hanau-Attentäters steht vor Gericht

Die Hinterbliebenen der Opfer des Anschlags von Hanau sollten das Maul halten und sich dem Deutschen Volk unterordnen. Diese Worte hat der Vater des Attentäters in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Nun muss er sich für diese Formulierungen und Beleidigungen vor Gericht verantworten – anderthalb Jahre nach der Nacht in Hanau.

Es ist der 19. Februar 2020, als Tobias R. neun Menschen aus mutmaßlich rassistischen Motiven tötet. Anschließend erschießt er seine Mutter und sich selbst.
Vor allem die Opferangehörigen warten bis heute auf Antworten, inwiefern der Vater seinen Sohn mit Verschwörungstheorien beeinflusst haben könnte. Zum heutigen Prozessauftakt aber erscheint Hans-Gerd R. nicht, die Polizei muss ihn zuhause abholen.
Dominik Mies, Staatsanwaltschaft Hanau
„Nach meinen Erkenntnissen hat der Angeklagte die Tür nicht geöffnet. Dementsprechend mussten die Beamten dem Angeklagten anders habhaft werden. Allerdings hat er keinen Widerstand geleistet.“
Mit zwei Stunden Verspätung wird Hans-Gerd R. in Handschellen vorgeführt. Er soll Opferhinterbliebene bei einer Mahnwache in der Nähe seines Hauses als wilde Fremde beschimpft haben. Die SEK-Beamten, die in der Tatnacht sein Haus durchsuchten, soll er als Terrorkommando bezeichnet und der Stadt Hanau Volksverhetzung vorgeworfen haben. Seinen Pflichtverteidiger lehnt er heute ab und hält das Gericht für befangen.
Carsten Praeg, Reporter
„Der Angeklagte unterbricht während der Sitzung mehrfach Richterin und Staatsanwalt, will den Verhandlungsablauf bestimmen und den Gerichtssaal anscheinend als Plattform nutzen. In seinem verlesenen Schreiben ist immer wieder von der deutschen Rasse die Rede. Er bestreitet, dass sein Sohn zehn Menschen und sich selbst erschossen hat und fordert, dessen Waffen an ihn zurückzugeben.“
Der Prozess läuft zur Stunde noch. Neben zwei Zeugen ist ein forensischer Sachverständiger geladen.
Hans-Gerd R. droht bis zu einem Jahr Haft.