Prozess nach Gondel-Absturz

Vor dreieinhalb Jahren ereignete sich auf dem Hohen Meißner in Nordhessen ein schrecklicher Unfall. Bei Wartungsarbeiten an einem Rundfunk-Sendemast stürzen drei Techniker mit ihrer Gondel 80 Meter in die Tiefe – sie sind sofort tot. Am Amtsgericht in Eschwege soll jetzt die Frage geklärt werden: Wer trägt die Schuld an diesem tragischen Unglück?

Fahrlässige Tötung in drei Fällen. So lautet die Anklage gegen den Geschäftsführer einer Berliner Turmbau-Firma und einen beauftragten Elektriker, der damals für die Wartungsarbeiten zuständig war. Dem 48-jährigen Geschäftsführer Steffen T. wirft die Staatsanwaltschaft vor, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben.
Michael Nahrgang, Staatsanwaltschaft Kassel
„Konkret wird diesem vorgeworfen, dieses Transportsystem überhaupt zur Personenbeförderung zum Einsatz gebracht zu haben, wodurch er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Insbesondere da dieses System über keinen zusätzlichen Schutzmechanismus verfügt hat, welches im Falle eines drohenden Absturzes eingreift und einen solchen hätte verhindern können.“
Dem 63-jährigen Mechaniker Bernd K. wird vorgeworfen, die Seilwinde nicht ordnungsgemäß gewartet zu haben.
Michael Nahrgang, Staatsanwaltschaft Kassel
„Was in der Folge dazu geführt hat, dass bei Inbetriebnahme des Systems und unter Belastung das Seil von der Winde in Freilauf geraten ist, wodurch der Transportkorb mehr oder weniger ungebremst zu Boden gestürzt ist.“
Die drei Techniker wollten mit der Gondel auf eine Plattform in 200 Metern Höhe steigen. Aber bereits auf einer Höhe von 80 Metern kommt es zum Unglück. Die drei Männer stürzen samt der Gondel in die Tiefe. Durch den ungebremsten Aufprall auf einer Asphaltfläche sind sie sofort tot.
Die beiden Angeklagten betonen heute vor Gericht immer wieder, wie leid ihnen dieses Unglück täte. Jedoch sei der Einsatz der Seilwinde zulässig gewesen.
Uwe Freyschmidt, Verteidiger
„Der Stand der Technik ist nach unserer Auffassung so gewesen, dass die Seilbahn, also die Personenbeförderungsmittel, müsste man genau sagen, zu dem Zeitpunkt zulässig war. Auch der Einseilbetrieb, der hier gefahren worden ist, war im Jahr 2019 noch zulässig. Das ergibt sich aus diversen Vorschriften, die hier zu beachten waren, und die im Prozess sicherlich angesprochen werden.“
War der Einsatz der Seilweinde für den Personentransport zugelassen oder nicht? Um diese Frage zu klären, werden heute zwei Sachverständige vernommen.
Bei einer Verurteilung drohen den beiden Angeklagten bis zu vier Jahre Haft. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.