Urteil im Weilerbach-Prozess

„Ich war wie eine Tötungsmaschine, wie ein unter Druck stehendes Fass.“ Mit diesen Worten, die Daniel M. durch seinen Verteidiger Ende September verlesen ließ, gestand er die Tötung seiner Mutter und ihres Lebensgefährten. Vor etwa sieben Monaten soll er im rheinland-pfälzischen Weilerbach mit einer Axt auf sie eingeschlagen haben. Seit September läuft der Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern. Die Hauptfrage ist: War es Totschlag oder Mord? Heute haben die Richter die Antwort gegeben.

Und sie lautet: Daniel M. wird wegen eines Mordes und eines Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem hat er sich einer Brandstiftung schuldig gemacht. Nach Ansicht der Richter hat der Angeklagte den Lebensgefährten der Mutter heimtückisch im Schlaf ermordet. Bei der Tötung der Mutter habe er hingegen kein Mordmerkmal erfüllt.
Sarah Kern, Sprecherin Landgericht Kaiserslautern
„Hierbei hat im Vordergrund gestanden, dass der Angeklagte sich von seiner Mutter und auch von deren Lebensgefährten jahrelang gedemütigt gefühlt hat und eine große Wut sich angestaut hatte. Da dies im Vordergrund stand, haben sonstige Beweggründe zurückgestanden.“
Die Mutter soll geplant haben, den Hof zu verkaufen, auf dem auch der Angeklagte mit seiner Familie wohnte. Am frühen Morgen des 8. März stellt Daniel M. sie zur Rede, als sie gerade mit dem Hund Gassi gehen will. Ein Streit entbrennt und eskaliert. Dann tötet er die 60-Jährige mit sechs Axthieben. Danach geht er ins Haus zurück und tötet den schlafenden Lebensgefährten der Mutter. Kurz vor der Bluttat legt er außerdem zwei Brände bei ehemaligen Geschäftspartnern. Sie sollen laut Daniel M. eine Mitschuld haben, dass sein Handwerkerbetrieb vor der Pleite stand. Zwei Tage lang ist er auf der Flucht, bevor er sich der Polizei stellt.
Mit ihrem Urteil folgt das Gericht nur teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes verlangt. Die Verteidigung wiederum hatte auf zweifachen Totschlag plädiert.
Johannes Berg, Verteidiger Daniel M.
„Das heißt für uns klar, wir gehen ins Rechtsmittel der Revision, werden das beim Bundesgerichtshof auf den Prüfstand stellen. Kämen wir zu einer Verurteilung auch in dem einen Fall, wo Mord angenommen wurde, wegen Totschlags, dann wäre eine zeitige Freiheitsstrafe auszusprechen, bei der er nach zwei Drittel dieser Zeit entlassen werden kann. Sprich: Wird er beispielsweise zu 15 Jahren verurteilt, wird er unter Umständen schon nach zehn Jahren entlassen. Es ist also so viel zu gewinnen.“
Seine Taten hatte der Angeklagte während des Prozesses als größten Fehler seines Lebens bezeichnet. Doch bis heute hat er keine persönlichen Worte an die drei Kinder des ermordeten Mannes gerichtet. Sie traten im Prozess als Nebenkläger auf.
Sollte die Revision abgewiesen werden, wird Daniel M. für den Mord an ihrem Vater für mindestens 15 Jahre im Gefängnis sitzen.