Urteil im Hammermordprozeß

Er soll seine Frau mit sechs Hammerschlägen traktiert und so gewürgt haben, dass sie starb. Wegen dieser Tat musste sich ein Mann vor dem Landgericht in Darmstadt verantworten. Die Richter standen dabei vor der Frage: War es Totschlag oder Mord? Im zweiten Fall hätte der 56-jährige lebenslänglich ins Gefängnis gemusst. Heute ist das Urteil gefallen.