Totschlag oder Selbstverteidigung?

Anfang dieses Jahres wird im hessischen Staufenberg ein Mann auf offener Straße erstochen. Zuvor soll ein Familienstreit eskaliert sein, in den sich das Opfer eingemischt haben soll. Das ist jetzt acht Monate her. Heute beginnt am Gießener Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer Mario S. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und gefährliche Körperverletzung an einer weiteren Person vor.

Als die Polizei am Abend des 23. Februar am Einsatzort eintrifft, findet sie auf dieser Straße die Leiche eines Mannes. Es ist der 70-jährige Richard F., getötet durch mehrere Messerstiche.
Kurz zuvor soll er versucht haben, einen Streit zwischen dem mutmaßlichen Täter Mario S. und dessen Exfrau zu schlichten. Angeblich geht es um das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter und Eifersucht. Es kommt zum Handgemenge. Das spätere Opfer Richard F. soll eingegriffen und Mario S. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dieser soll daraufhin ein Messer gezückt und fünf Mal auf den 70-Jährigen eingestochen haben. Auch der neue Lebensgefährte der Frau erleidet Schnittverletzungen am Kopf.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Deutschen Mario S. lautet: Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen:
„Also insgesamt war es eine wechselseitige Auseinandersetzung, die letztendlich der Angeklagte beendet hat, indem er dem Opfer todbringende Stiche beigebracht hat. Der Angeklagte selbst hat im Ermittlungsverfahren angegeben, sich – in Anführungsstrichen -, ’nur gewehrt zu haben‘.“
Laut Staatsanwaltschaft hat nicht nur das Opfer Richard F., sondern auch der neue Lebensgefährte der Exfrau von Mario S. auf den Angeklagten eingeschlagen. Wie sich der Fall aus Sicht der Verteidigung zugetragen hat, wird heute allerdings noch nicht deutlich.
Dagmar Nautscher, Verteidigerin von Mario S.:
„Aller Voraussicht nach, wenn nichts dazwischen kommt, wird mein Mandant sich in der nächsten Verhandlung am 04.11. zur Sache einlassen.“
Sollte Mario S. tatsächlich aus Notwehr einen Menschen getötet haben, müssen die Richter ihn freisprechen. Anderenfalls drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.