Totraser leidet unter Wahnvorstellungen

Im Februar kommt es in Frankfurt zu einem schweren Unfall an einer Kreuzung im Stadtteil Sachsenhausen. Zwei Fußgänger sterben. Der beschuldigte Raser muss sich ab heute vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags droht ihm aber nicht.

Thomas R. soll den Tod zweier Menschen billigend in Kauf genommen haben, so heißt es in der nüchternen Sprache der Juristen. Mit über 100 km/h soll er über die Mörfelder Landstraße gerast sein und mehrere rote Ampeln überfahren haben. Dabei erfasst er zwei Fußgänger: Die beiden 31 und 40 Jahre alten Opfer werden bis zu 60 Meter durch die Luft geschleudert und kommen ums Leben. Nach dem schweren Unfall will Thomas R. verletzt flüchten, wird aber von Augenzeugen aufgehalten.
Die Staatsanwaltschaft erhebt heute jedoch keine Anklage, sondern beantragt die Unterbringung in einer Psychiatrie.
Monique Mugrauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Der Beschuldigte ist psychisch krank, er leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Diese Erkrankung ist mit Stimmenhören verbunden, mit wahnhaften Erleben.“
Im Februar sollen die krankhaften Symptome bei dem 39-Jährigen verstärkt aufgetreten sein. Am Unfalltag sollen ihm Stimmen befohlen haben, schnellstmöglich von seinem Wohnort Darmstadt nach Frankfurt zu fahren.
Carsten Praeg, Reporter
„Er habe geglaubt, er sei Jesus und Maria Magdalena würde zu ihm sprechen. Nach dem Unfall soll der Beschuldigte angegeben haben, den Zusammenstoß zwar mitbekommen, sich aber wie fremdgesteuert gefühlt zu haben. Im Gerichtssaal macht er heute einen ruhigen und in sich gekehrten Eindruck.“
Seit Februar sitzt Thomas R. bereits in der forensischen Psychiatrie in Gießen. Wegen seiner Schuldunfähigkeit sei laut Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen Mord oder Todschlag möglich. Da Thomas R. aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, soll er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Aber:
Monique Mugrauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Dann würde in regelmäßigen Abständen – bedeutet in diesem Fall einmal im Jahr – geprüft, ob die Person noch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Ob eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für ähnlich gelagerte Taten besteht.“
Bedeutet: Sollte Thomas R. bei einer Untersuchung keine Wahnvorstellungen mehr haben, könnte er auf Bewährung aus der Psychiatrie entlassen werden.
Kommende Woche Dienstag wird der Prozess fortgesetzt, dann sollen Zeugen und Gutachter zu Wort kommen.