Totgeschütteltes Baby: Vater in Frankfurt verurteilt
Ein kleines Mädchen wird nur vier Monate alt. Weil es schrie. Der eigene Vater soll das Baby in einer Nacht vor vier Jahren zu Tode geschüttelt haben. Der arbeitslose Tunesier Hichem M. musste sich deshalb seit Oktober auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts verantworten. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Heute ist das Urteil gefallen.
Er hat seine Tochter totgeschüttelt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge lautet deshalb heute das Urteil gegen den 52-jährigen Hichem M. Damit folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Jessica Wolf, Staatanwaltschaft Frankfurt
„Dass er das nicht beabsichtigt hat, das hat man auch anhand vielerlei Feststellungen treffen können. Es war hier letztendlich zwar eine vorsätzliche Körperverletzung am Ende, aber nicht erwartet von ihm. Und die Verzweiflung hat man auch bereits im Ermittlungsverfahren, als auch in der Hauptverhandlung ihm jedes Mal abnehmen können.“
Laut Gericht habe der wegen kleinerer Delikte mehrfach vorbestrafte Vater seine Tochter Halima 3 bis 4 Mal heftig geschüttelt – weil sie danach nicht mehr atmete, verzweifelt den Notruf alarmiert. Halima erleidet Einblutungen in Hirn- und Netzhaut und stirbt drei Tage später am Schütteltrauma.
Patrick Lorenz, Reporter in Frankfurt
„In der gut halbstündigen Urteilsbegründung zeigt sich Hichem M. emotional sehr aufgelöst und muss sich mehrfach die Tränen aus den Augen wischen. Der Vater habe laut des vorsitzenden Richters gewusst, dass ein Babykopf empfindlich sei und gestützt werden müsse, woraufhin Hichem M. nickt. Er sei ansonsten, das stellt das Gericht auch heute fest, als Vater sehr liebevoll mit seiner Tochter umgegangen. Die Tat nennt der Vorsitzende Richter letztlich ein ‚Momentversagen‘.“
Die Verteidigung zeigt sich mit dem Urteil zufrieden.
Ulrich Schmid, Verteidiger Hichem M.
„Und das haben Sie auch eben in der Urteilsbegründung ihm direkt angesehen und auch angemerkt, dass er weiterhin geschockt ist, überfordert ist und dass diesen Vorgang nie mehr in seinem Leben vergessen wird.“