Tod nach Streit um Handyvertrag – Urteil am Landgericht Kassel

Ein scheinbar harmloser Streit zwischen zwei Männern, angeblich geht es dabei um Handyverträge und einen Laptop. Am Ende ist einer der Männer tot. Seit Mai dieses Jahres muss sich Valentino K. vor dem Landgericht Kassel verantworten, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Heute haben die Richter das Urteil gesprochen.

Schon im Mai waren die Beweise erdrückend, dass Valentino K. seinen Bekannten Wolf-Dieter P. im Sommer 2019 getötet hatte. Seither beschäftigte sich das Gericht mit der Frage: War es Mord oder Totschlag?
Seit heute steht fest: Die Richter verurteilen den 28-Jährigen wegen Totschlags und Betruges und folgen damit der Forderung der Verteidigung. Der Angeklagte muss für zehn Jahre ins Gefängnis und anschließend in eine Entzugsanstalt.
Bernd Pfläging, Verteidigung Valentino K.
„Für ihn war halt wichtig, dass diese Unterbringung in der Entziehungsanstalt angeordnet wird, was die Kammer getan hat. Die Höhe der Strafe ist natürlich, wenn man in der Situation ist, zehn Jahre ist eine hohe Strafe. Das muss man sagen. Aber ich denke, er wird die Entscheidung akzeptieren.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Valentino K. habe den 55-Jährigen Wolf-Dieter P. in dessen Wohnung in Bad Sooden-Allendorf umgebracht, um ihn von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Zuvor hatte der Angeklagte auf den Namen seines Bekannten mehrere Handyverträge abgeschlossen und einen Laptop gekauft, ohne dessen Erlaubnis zu haben. Nach einem Streit schlug er dann das Opfer, vermutlich mit einem Hammer, bewusstlos und erwürgte es dann.
Angela Kleine-Kraneburg, Staatsanwältin
„Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Tat als Verdeckungsmord zu werten. Und basierend auf der Einschätzung des Sachverständigen gab es auch keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit, sodass da auch unter dem Gesichtspunkt eine volle Verantwortlichkeit für diesen – aus unserer Sicht – Mord, da ist.“
Doch nach Ansicht der Richter ist der Vertuschungsversuch nicht zu beweisen. Außerdem sei der Angeklagte bei der Tat durch Alkohol und Drogen vermindert schuldfähig gewesen. Das habe auch ein Gutachten bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil allerdings unzufrieden. Sie kündigte heute an, in Revision zu gehen.