Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder
Vor eineinhalb Jahren hat das Landgericht Gießen Jan P. wegen des Mordes an der 14 jährigen Ayleen verurteilt. Er hatte sie mit Nacktbildern erpresst und später getötet. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise aufgehoben. So musste erneut verhandelt werden. Im Vordergrund steht die Frage, ob das Gericht wieder eine Sicherungsverwahrung anordnet. Heute ist das Urteil gefallen.
_
Das Landgericht Gießen hat den Deutschen Jan P. heute wegen des Mordes an Ayleen und der Beschaffung von Kinderpornografie erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Neu ist, dass er auch wegen des sexuellen Missbrauchs einer anderen Minderjährigen ohne Körperkontakt verurteilt worden ist.
Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt: Aus rechtlichen Gründen war der BGH damals gehalten das Urteil der fünften Strafkammer des Landgerichts Gießen aufzuheben. Das hing mit einer Gesetzesänderung zusammen. Der Tatbestand des sich Beschaffens Kinderpornografischer Inhalte wurde herabgestuft vom Verbrechen zum Vergehen und deswegen musste hier erneut verhandelt werden.
Das frühere Urteil hätte nach der Änderung des Gesetzes nicht mehr ausgereicht, für Jan P eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Doch nach dem heutigen Urteil, das einen weiteren sexuellen Missbrauch mitbestraft, ist das möglich. Jan P. wird also nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht freikommen, sondern in Sicherungsverwahrung bleiben.
Christopher Schulte-Holtey, Reporter: Der vorsitzende Richter hat die Sicherungsverwahrung auch wegen der Persönlichkeit des Angeklagten angeordnet. Er beschreibt Jan P als psychisch kranken Menschen, der für die Bevölkerung gefährlich ist. Bereits mit 14 Jahren wurde er wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Die anschließende Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus hätte Jan P.s Verhalten nicht geändert. Dass das in 15 oder 20 Jahren der Fall sein, wird bezweifelt er.
Jan P. nimmt das Urteil ohne Regung zur Kenntnis.
Henner Maaß, Verteidiger: Gewohnt verhalten. Er ist ja kein besonderer Gefühlsvulkan. Und mit dem Auftrag an uns Revision einzulegen. Das führt dann dazu, dass das Urteil ausführlich schriftlich begründet werden muss und wir uns dann mit dem schriftlichen Urteil auseinander setzen werden.
Der Bundesgerichtshof wird sich also noch einmal mit dem Mörder von Ayleen beschäftigen müssen.