Rödermark will Tempo 30

Die Mainzer kennen das Thema, über das wir jetzt sprechen: Nur noch mit Tempo 30 geht’s durch die Innenstadt. Viele andere Städte wollen sich da eine Scheibe abschneiden und haben sich zusammengetan in der „Initiative lebenswerte Städte“. Sie fordern mehr freie Hand, wenn es um die Tempolimits geht. Mit dabei ist auch Rödermark bei Offenbach.

Die Rodaustraße in Rödermark-Urberach. Nicht unbedingt ein ruhiger Ort. Die breit gebaute Straße lädt dazu ein, schneller als die erlaubten 50 zu fahren. Zum Leidwesen der lärmgeplagten Anwohner wie Marion Christian.
Marion Christian, Anwohnerin
„Es ist schon die letzten Jahre sehr laut geworden. Ich habe mir auch schon angewöhnt Ohrenstöpsel reinzumachen, weil so den ganzen Tag ist das schon nicht schön.
Für Pendler dient die Rodaustraße oft als Schleichweg, um die stauanfällige A3 zwischen Hanauer und Offenbacher Kreuz zu umfahren. Besonders laut sei es in dieser Betonschlucht unter einer Bahnbrücke.
Auch Karl-Ludwig Puchert wohnt an der Straße und wartet seit über 40 Jahren auf ruhigere Nächte – seit es die Straße gibt.
Karl-Ludwig Puchert, Anwohner
„Dann kann man halt nicht draußen sitzen, man kann kein Fenster nachts öffnen. Vor allem in den frühen Morgenstunden wird sehr, sehr schnell gefahren und auch nachts.“
Ein strengeres Tempolimit – 30 statt 50 Stundenkilometer – darauf hoffen die Anwohner. Das Problem: Die Kommunen können nicht so, wie sie wollen. Denn die Straßenverkehrsordnung erlaubt Tempo 30 nur dort, wo es einen konkreten Grund gibt, zum Beispiel in der Nähe von Kitas, Krankenhäusern und Schulen.
Inzwischen über 400 Städte und Gemeinden fordern in der Initiative „Lebenswerte Städte“ vom Bund nun mehr Freiheiten bei Tempo 30. Auch die Stadt Rödermark will künftig selbst entscheiden, wo wie schnell gefahren werden darf.
Andrea Schülner, Bündnis 90 / Die Grünen, Erste Stadträtin Rödermark
„Da wir nicht nur über kommunale Straßen, sondern auch über Landes- und Bundesstraßen verfügen, ist uns das leider nicht möglich, weil es die Straßenverkehrsordnung nicht zulässt. Aus Tempo 50 muss in der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 werden und zwar als Regelgeschwindigkeit und nur in Ausnahmefällen, über die auch wieder die Kommune entscheidet, Tempo 50.“
Das zuständige Bundesverkehrsministerium hat aber auch die Autofahrer und den Verkehrsfluss im Blick. Schriftlich teilt es uns mit, es sei offen für unterschiedliche Lösungsansätze. Länder und Kommunen sollten Entscheidungsspielräume eröffnet werden – von einem flächendeckenden Tempo 30 sei es jedoch nicht überzeugt.
Keine schnelle Lösung in Sicht also für die Anwohner der Rodaustraße.