Rheinland-Pfälzischer Landtag debattiert über Grundsteuerreform

Seit Anfang des Jahres gilt deutschlandweit die neue Grundsteuerregelung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil ihre Bemessungsgrundlage auf veralteten Werten beruhte. Daraufhin wurden in Rheinland-Pfalz rund 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet. Im Landtag wurde heute die rheinland-pfälzische Umsetzung der neuen Grundsteuerregelung debattiert. Naturgemäß waren sich Regierung und Opposition nicht einig.

Ein Schock für viele Rheinland-Pfälzer, so beschreibt der CDU-Fraktionsvorsitzende heute die Bescheide zur Grundsteuer. Denn nach der neuen Berechnung fallen die für viele Bürger höher aus. Den Frust würden dann die Bürgermeister und Landräte abbekommen.
Gordon Schnieder (CDU), Fraktionsvorsitzender Landtag Rheinland-Pfalz
„Weil Sie genau wissen, dass Sie den Druck wieder auf das Ehrenamt in die Gemeinderäte runtergegeben haben. Denn die Menschen merken erst dann die Auswirkungen dieser Reform, wenn sie den Grundsteuerbescheid öffnen. Dann fragen sie: ‚Wer ist schuld?‘. Schuld sind die Gemeinderäte, ist das Ehrenamt vor Ort. Das haben Sie billigend in Kauf genommen.“
Das Problem: Durch die neue Grundsteuer fallen die Beträge für Gewerbeimmobilien meist niedriger aus als bisher, doch für Wohnimmobilien oft deutlich höher. Das trifft nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter. Die Grundsteuer berechnet sich unter anderem nach dem sogenannten Hebesatz. Den legen die Kommunen fest und steuern somit, wie viel Geld die Grundsteuer in ihre Kassen spült.
Stephan Weinberg (SPD), Finanzstaatssekretär Rheinland-Pfalz
„Es handelt sich um eine kommunale Steuer. Die Steuer steht ausschließlich den Kommunen zu. Und ich finde es richtig und wichtig, dass am Ende Kommunen auch auf der Einnahmeseite ihre Steuern entsprechend bestimmen können. Und damit auch dementsprechend kommunale Selbstverantwortung wahrnehmen können.“
Erst vor kurzem hat die rheinland-pfälzische Landesregierung einen Gesetzesentwurf eingebracht, der es Kommunen ermöglichen soll, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen.
Philipp Fernis (FDP), Fraktionsvorsitzender Landtag Rheinland-Pfalz
„Die die Verhältnisse vor Ort kennen. Die die Strukturen kennen. Die ihre Einnahmenotwendigkeiten kennen. Gegebenenfalls über differenzierte Hebesätze in kommunaler Verantwortung darüber zu entscheiden, was das richtige Verhältnis zwischen den steuerlich unterschiedlichen Grundstücksarten ist.“
Die Opposition kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu spät komme, denn die Bescheide seien längst verschickt.
Gordon Schnieder (CDU), Fraktionsvorsitzender Landtag Rheinland-Pfalz
„Sie sind im Schlafwagen unterwegs, Sie bleiben im Schlafwagen unterwegs. Und Sie möchten Verantwortung weg delegieren.“
Denn künftig müssten die Kommunen prüfen, ob die unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien verfassungskonform sind oder nicht. Am Ende könnte der Streit über die Grundsteuer dort enden, wo er begonnen hat: vor dem Bundesverfassungsgericht.