Rheinland-Pfälzer will Sterbehilfe-Medikament
Ein emotionales Thema, zu dem jeder wohl eine ganz persönliche Meinung hat: Sterbehilfe. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht Sterbehilfe grundsätzlich erlaubt. Seitdem ringt der Bundestag um die weitere Regulierung. Harald Mayer aus dem pfälzischen Ramstein will das nicht hinnehmen. Er kämpft für das Sterbemittel seiner Wahl. Bislang vergeblich.
Harald Mayer will sterben dürfen. Friedlich einschlafen, zu einem Zeitpunkt, den nur er bestimmt.
Harald Mayer, kämpft für Sterbehilfe
„Irgendwann reicht’s. Irgendwann kann ich nicht mehr. Wenn das zu viel wird, dann will ich auch nicht mehr. Ich will nicht mehr müssen.“
Harald Mayer aus Ramsteim hat Multiple Sklerose. Eine Krankheit, die zu chronischen Entzündungen im Gehirn und im Rückenmark führt. Seit acht Jahren kann der 53-Jährige nur noch den Kopf bewegen, wird rund um die Uhr betreut.
Harald Mayer, leidet an Multipler Sklerose
„Gar nichts kann ich mehr machen. Für alles brauche ich Hilfe. Das ist schon bitter. Mittlerweile habe ich mich damit arrangiert. Aber bitter bleibt’s.“
Harald Mayers Leben ist ein täglicher Kraftakt. Zwei Stunden dauert allein der Start in den Tag. Aber seine Kraft ist endlich. Regelmäßig hat er Schmerzen und auch seine Stimme wird schwächer. Er hat Angst, sich irgendwann gar nicht mehr mitteilen zu können.
Wenn es unerträglich wird, will Harald Mayer gehen dürfen. Doch dafür braucht er Hilfe.
Das ist in Deutschland lange nicht erlaubt. 2015 verbietet der Bundestag Sterbehilfe mit dem Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch.
Das ist grundrechtswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020.
Andreas Voßkuhle, damaliger Präsident Bundesverfassungsgericht
„Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremd definierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz.“
Ein Urteil, das Harald Mayer eine Perspektive eröffnet. Er beantragt, das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital zu erhalten.
Harald Mayer, kämpft für Sterbehilfe
„Das ist halt das Mittel Nummer eins, das in anderen Ländern schon lang verwendet wird, da hat man die besten Erfahrungen damit und deswegen will ich das auch.“
Doch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verweigert es ihm. Die Herausgabe sei nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz vereinbar. Harald Mayer hat geklagt, doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt heute der Behörde Recht.
Es gebe „andere zumutbare Möglichkeiten“, die allerdings mehr Belastungen für die Betroffenen bedeuten. Diesen Belastungen stünden aber „wichtige Gemeinwohlbelange gegenüber“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Gefahr, dass das Mittel missbraucht werden könnte, sei zu hoch.
Für Harald Mayer unverständlich, aber:
Harald Mayer: „Kämpfen wir weiter. Dann geht’s zum europäischen Gerichtshof.“ – Reporterin: „Aufgeben ist keine Option?“ – Harald Mayer: „Aber gar nicht!“
Harald Mayer hat noch viel vor. Vor einem Jahr war er in Österreich zum Tandemflug.
Harald Mayer
„Eine von den besten Sachen, die ich jemals gemacht habe. Will ich unbedingt noch mal machen.“