Prozessbeginn nach Amokfahrt in Witzenhausen

Vor einem Jahr stand die nordhessische Gemeinde Witzenhausen unter Schock. Ein Mann fährt mit seinem Auto in eine Schülergruppe – offenbar mit Absicht. Ein Mädchen stirbt, zwei weitere Kinder werden schwer verletzt. Jetzt muss sich der Fahrer wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Imke wird nur acht Jahre alt. Eine ganze Gemeinde nimmt Anteil am Tod des kleinen Mädchens, das auf so tragische Weise sterben musste. Zwei weitere Mädchen, sieben und acht Jahre alt, werden schwer verletzt, als der Fahrer sein Auto am 29. Oktober vergangen Jahres hier im Stadtteil Gertenbach in die Gruppe von Schulkindern lenkt.
Reiner, Anwohner
„Wir sind immer noch alle sehr fassungslos. Weil das auch niemand verstanden hat.“
Günther, Anwohner
„Kam er aus dem Dorf hoch, hier rein und ist in die Kindergruppe reingefahren. Warum? – Weiß kein Mensch, ne.“
Der Fahrer, ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger, muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes.
Stephan Schwirzer, Staatsanwaltschaft Kassel
„Dem Beschuldigten wird vorsätzliches Handeln vorgeworfen. Der diesbezügliche Verdacht gründet sich auf die durchgeführten Ermittlungen, insbesondere Zeugenaussagen, ein Gutachten eines KfZ-Sachverständigen und ein rechtsmedizinisches Gutachten.“
Die Beweise wiegen schwer.
Im Gerichtssaal sitzen heute auch die Eltern der Opfer – sie sind Nebenkläger. Als die Antragsschrift mit sämtlichen Details der Tat und den Verletzungen der Kinder verlesen wird, kommen Emotionen hoch, es fließen Tränen.
Steffen Hörning, Anwalt von Imkes Eltern
„Die Nebenkläger erhoffen sich natürlich Antworten auf die Fragen, die sie haben. Warum es konkret passiert ist, was den Angeklagten veranlasst hat die Tat zu begehen.“
Eine Gefängnisstrafe droht ihm trotz Mordverdachts nicht. Er soll schuldunfähig sein.
Stephan Schwirzer, Staatsanwaltschaft Kassel
„Aufgrund des Gutachtens ist nach derzeitigem Stand mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat an einer psychischen Erkrankung litt.“
Weil von ihm aber laut Gutachten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wird gegen ihn nun dieses Sicherungsverfahren geführt. Mitte Dezember will das Gericht entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in eine Psychiatrie muss.
Die Frage nach dem Warum wird der mutmaßliche Täter den Angehörigen nicht beantworten. Er schweigt und hat angekündigt auch weiterhin zu schweigen.