Prozessauftakt: Tonnenweise mit Drogen gehandelt

Über 20.000 Betäubungsmitteldelikte hat es 2023 in Hessen gegeben – 1.000 mehr als im Jahr davor. Ein besonders krasser Fall wird ab heute vor dem Landgericht in Gießen verhandelt. Fünf Männern aus der Wetterau und dem Hochtaunuskreis wird Drogenhandel vorgeworfen und das im ganz großen Stil.

Eher unscheinbar wirken die fünf Angeklagten – alles Deutsche, die heute im Verhandlungssaal des Gießener Landgerichts Platz nehmen. Dabei sind die Vorwürfe gegen die Männer zwischen 37 und 49 Jahren schwerwiegend:
Kokain, Amphetamine, Haschisch und Marihuana – tonnenweise Drogen soll die Bande in verschiedenen Wohnungen und Lagerhallen gehortet und weiterverkauft haben. Drogengeschäfte mit denen sie über 9 Millionen Euro verdient haben sollen. Bei einer Razzia im August des vergangenen Jahres wurden bei einem der Angeklagten in Rosbach sogar eine halbe Millionen Euro in bar gefunden.
Über vermeintlich abhörsichere und verschlüsselte Kryptohandys sollen die Angeklagten die Drogen zum Verkauf angeboten haben.
Fabian Hohl, Staatsanwaltschaft Gießen
„Hier reden wir von insgesamt 1,2 Tonnen Betäubungsmittel verteilt auf verschiedene Arten von Betäubungsmitteln. Das ist ein sehr gewichtiger Vorwurf und in dieser Größenordnung sicher auch nicht alltäglich. Bisher bestand die Vorstellung, dass dieser Drogenhandel im großen Stil ausschließlich in Metropolregionen stattfand. Das hiesige Verfahren ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft das perfekte Beispiel dafür, dass es weit über die Metropolregionen hinaus auch in den ländlichen Bereich reicht.“
Laut Staatsanwaltschaft habe es in der Bande eine firmenähnliche Arbeitsaufteilung gegeben. Benjamin B. soll der Chef gewesen sein. Ein weiterer Angeklagter sei für die Buchführung zuständig gewesen, einer für die Lagerung der Betäubungsmittel. Zwei Männer sollen als Drogenkuriere unterwegs gewesen sein. Möglicherweise sind aber noch weitere Personen in die Drogendeals verstrickt.
Fabian Hohl, Staatsanwaltschaft Gießen
„Wie groß dieses Netzwerk letztendlich ist, ist schlichtweg nicht vorher zu sagen oder kann nicht bewertet werden. In der Auswertung eines jeden Kryptodienstes kann eine gewisse Anzahl der Teilnehmer dieser Chats identifiziert werden, ein gewisser Anteil bisher nicht. Wobei die Ermittlungskräfte alles daran setzen auch diese bislang unbekannten Personen zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.“
Die Angeklagten haben heute angekündigt sich geständig zu zeigen. Ihnen roht eine Strafe wegen bandenmäßigen Drogenhandels in einem besonders schweren Fall – heißt: eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.