Prozess wegen Totschlags

Kurz nach Weihnachten im vergangenen Jahr ereignet sich in Neustadt an der Weinstraße ein grausames Verbrechen. Ein 57-jähriger Mann soll seinen Vater getötet und fast enthauptet haben. Seit heute wird gegen ihn vor dem Frankenthaler Landgericht verhandelt.

Sichtlich mitgenommen betritt Rainer K. heute den Gerichtssaal. Die Verlesung der Anklage verfolgt der Mann aus Neustadt gefasst, seinen Blick hält er gesenkt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seinen 88-jährigen Vater auf grausame Weise getötet zu haben. Der Vater habe nachts im Bett gelegen. Zunächst soll Rainer K. ihn gewürgt und sodann mit einem Küchenmesser zugestochen und die Kehle durchtrennt haben. Dabei sei der Vater nahezu enthauptet worden. Direkt nach der Tat stellt sich Rainer K. selbst bei der Polizei.
Maike Dickhaus, Reporterin in Frankenthal
„Zu Beginn des Prozesses gesteht Rainer K. die Tat. Er erinnere sich nur bruchstückhaft an die Tatnacht und könne es nicht realisieren, dass er das selbst gemacht habe. Es tue ihm leid. Er habe ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Vater gehabt. Nie hatten sie Streit. Im Gegenteil. Er habe sich liebevoll um seinen pflegebedürftigen Vater gekümmert und auch eine Heimpflege organisiert, damit er zuhause wohnen bleiben könne. Das Motiv für die Tötung ist rätselhaft.“
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und gibt an keine Schulden zu haben. Er habe ein stabiles Umfeld und eine gutes Verhältnis zu seiner Verlobten und seinem Sohn. Nie habe er unter psychischen Probleme gelitten. Der Sohn des Angeklagten vermutet in seiner Zeugenaussage heute, dass Rainer K. seinen Vater vom Leid erlösen wollte. Dessen gesundheitlicher Zustand habe sich rapide verschlechtert und der Opa habe nie unselbstständig leben wollen.
Steffen Lindberg, Verteidiger
„Mein Mandant war besorgt darum, dass die von ihm selbst organisierte Pflegekraft möglicherweise nicht wird umfassend wahrnehmen können. Er hat sich massiv Sorgen darüber gemacht, dass der Vater den eigenen körperlichen Verfall mitbekommt. Der Vater war zum Zeitpunkt des Versterbens 88 Jahre alt, hat gesundheitlich sehr, sehr stark abgebaut. Und dann hat er wohl in einer Kurzschlussreaktion dergestalt gehandelt.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Rainer K. einen Mord vor, weil er grausam gehandelt habe. Die Richter gehen jedoch nur von einem Totschlag aus. Denn das Opfer habe nicht unnötig leiden müssen. So sieht es auch die Verteidigung.
Steffen Lindberg, Verteidiger
„Wir gehen davon aus, dass letztlich zum Zeitpunkt der Teilskalpierung – so muss man es wohl sagen – ein Schmerzempfinden überhaupt nicht mehr vorhanden war bei dem Tatopfer und letztlich auch in subjektiver Hinsicht kein Vorsatz zu einem besonders grausamen Töten vorhanden war. Das Gegenteil war der Fall. Es ist natürlich sehr tragisch, was sich hier zugetragen hat, aber letztlich wollte mein Mandant seinen Vater ja dann von den Schmerzen erlösen, hat halt zu diesem brachialen Mittel gegriffen.“
Ein psychiatrischer Sachverständiger soll nun die Schuldfähigkeit des Angeklagten untersuchen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.