Prozess wegen Kuseler Polizistenmord fortgesetzt

In der Nacht auf den 31. Januar dieses Jahres wurden zwei junge Polizisten bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel erschossen. Das mutmaßliche Motiv: Vertuschung von Wilderei. Zwei Männer stehen deshalb in Kaiserslautern vor Gericht: Der 39-jährige Andreas S. ist wegen Mordes angeklagt, sein mutmaßlicher Komplize Florian V. wegen versuchter Strafvereitelung. Letzterer hat heute nun seine lang erwartete Aussage zur Tatnacht gemacht.

„Ich hatte von jetzt auf gleich unendlich viel Angst. […] Das Herz hat gepocht und ich habe gehofft, dass ich nicht selbst auch hier bald im Graben liege“ – mit diesen Worten berichtet Florian V. heute von der Tatnacht. Seine Stimme bricht, er kämpft mit den Tränen.
Der Hauptangeklagte Andreas S. hatte zuvor zugegeben, den Polizeioberkommissar erschossen zu haben, angeblich aus Notwehr. Für den Tod der Polizeianwärterin sei jedoch Florian V. verantwortlich. Dieser bestreitet den Vorwurf heute vehement. Er sei bei der Wilderei immer nur dabei gewesen und habe nie selbst mit einer scharfen Waffe geschossen. Als er die toten Polizisten gesehen habe, sei er völlig geschockt und angeekelt gewesen.
Während der Aussage von Florian V. schreibt Andreas S. viel mit. Nachdem sein Jagdkollege alle Fragen der Richter beantwortet hat, trägt Andreas S. eine Antwort auf die Aussage vor.
Sonia Schmitt, Reporterin
„Andreas S. sitzt vor zwei prall gefüllten Aktenordnern. Er hat alle Aussagen aus den Ermittlungen und dem Prozess akribisch aufgearbeitet und trägt dann vor, an welchen Stellen Florian V. aus seiner Sicht gelogen oder widersprüchliche Aussagen gemacht habe. In 230 Seiten Akten will er 195 Lügen ausgemacht haben. Florian V. verdreht unterdessen immer wieder die Augen, schüttelt immer wieder – beinahe fassungslos wirkend – den Kopf.“
Im Gerichtssaal ist heute auch ein psychologisch Gutachter anwesend, der Andreas S. während der Aussage von Florian V. genau beobachtet. Er soll bewerten, wie glaubwürdig die beiden Angeklagten sind, die sich gegenseitig beschuldigen. In Anbetracht der Tatsache, dass es keine Augenzeugen gibt, die die Tat beobachtet haben, dürfte dessen Einschätzung also noch wichtig werden.