Prozess wegen Krawallen bei Eritrea-Festival

Gut ein Jahr nach den schweren Ausschreitungen in Gießen im Zusammenhang mit einem Eritrea-Festival ist heute eines der ersten Urteile gegen einen der Randalierer gesprochen worden: Das Amtsgericht Gießen verurteilte einen 28 Jahre alten Eritreer wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Haftstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Es sind Bilder, die im Juli vergangenen Jahres deutschlandweit für Entsetzen sorgen: Eritreische Demonstranten liefern sich mitten in der Gießener Innenstadt eine Straßenschlacht mit der Polizei. Die ist mit mehr als 1.000 Einsatzkräften und mit Wasserwerfern vor Ort. Trotzdem gelingt es ihnen kaum, den aggressiven Mob von einem nur wenige Hundert Meter entfernt stattfindenden Eritrea-Festival fernzuhalten. Aus Sicht der wütenden Demonstranten feiern dort Vertreter genau DER Diktatur, vor der sie nach Deutschland geflohen sind, ein fröhliches Familienfest. Das wollen sie nicht zulassen. Es fliegen Flaschen und Steine. 26 Polizisten werden bei den Ausschreitungen verletzt, sieben von ihnen schwer.
Als einer der ersten Randalierer muss sich Filimon T. heute vor dem Gießener Amtsgericht verantworten. Seine Tatbeteiligung gibt der 28-Jährige dabei unumwunden zu – will aber selbst keine Steine auf die Beamten geworfen haben. Trotzdem verurteilt ihn das Gericht heute zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.
Fabian Hohl, Staatsanwaltschaft Gießen
„Ich halte hier eine gewichtige Freiheitsstrafe für erforderlich, um in diesem Verfahren zum Ausdruck zu bringen, dass ein solches Verhalten nicht in irgendeiner Weise von einem Rechtsstaat toleriert werden kann. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, so dass das Damoklesschwert der Freiheitsstrafe über dem Angeklagten schwebt.“
Bei ihrer Urteilsbegründung findet die vorsitzende Richterin klare Worte: Die Geschehnisse vom 8. Juli vergangenen Jahres machten sie bis heute sprachlos. Gemeinsam mit den anderen Randalierern habe er die friedliche Gießener Innenstadt in ein Bürgerkriegsszenario verwandelt – und das auch noch wegen eines Konflikts, der auf deutschen Straßen nun wirklich gar nichts zu suchen habe. Für den Angeklagten wirke es sich dabei strafverschärfend aus, dass er ausschließlich zum Zweck der Randale extra aus Nürnberg angereist sei und keine Reue für seine Taten zeige. Zu seinen Gunsten wertet das Gericht, dass er als voll berufstätiger Flüchtling gut integriert sei und die ihm zu Last gelegten Taten fast vollständig gestanden habe.
Alexander Hauer, Verteidiger
„Er hat durch sein strafprozessuales Verhalten, was nicht taktikgeprägt war, sondern von Offenheit geprägt war, deutlich verbal und nonverbal gezeigt, dass er hier nicht seine Beteiligung in Abrede stellt. Sondern damit unterstrichen, dass er damit abschließen möchte. Und er sich für seine Schuld, die er dort verursacht hat, zu verantworten hat und die auch tragen möchte.“
Dabei weiß Filimon T. auch, dass seine Bewährungsstrafe ihn schon bald in noch viel größerer Schwierigkeiten bringen könnte: Sein Status als anerkannter Flüchtling läuft demnächst aus. Statt einer Verlängerung droht ihm nun die Abschiebung nach Eritrea.