Prozess nach tödlichen Schüssen
Der Fall hatte Anfang des Jahres für Bestürzung gesorgt. In Ranschbach, einem kleinen Ort an der südlichen Weinstraße wird ein Mann auf offener Straße mit mehreren Schüssen getötet. Der Schütze, ein in Syrien geborener 27-Jähriger hat seitdem zu der Tat geschwiegen und so hoffen viele Menschen, dass die juristische Aufarbeitung endlich Licht ins Dunkel bringt. Heute hat der Prozess gegen den Mann in Landau begonnen.
Soliman J. betritt den Gerichtssaal am Landauer Landgericht heute in Handschellen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag.
Peter Nöthen, Staatsanwalt
„Der Totschlag selbst hat keine bestimmten Mordmerkmale, sondern der Mord. Das sind beispielsweise Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe. Und für derartige Merkmale lag am Ende der Ermittlungen noch nichts vor.“
Hier auf der Hauptstraße von Ranschbach soll Soliman J. sein Opfer Kamil R. nach einem Streit erschossen haben. An den dreifachen Familienvater erinnert heute noch ein Kreuz. Nach der Festnahme des Angeklagten hatten die Ermittler die Tatwaffe nach tagelanger Suche schließlich in einem Weinberg beim benachbarten Birkweiler gefunden. Wie Soliman J. zu dem Revolver gekommen war, ist noch unklar. Soliman J. und das Opfer sollen bereits in der Vergangenheit Streit gehabt haben. Kamil R. hatte den gebürtigen Syrer bei der Polizei wegen Körperverletzung angezeigt. Warum der Streit schließlich Mitte Februar eskaliert ist, soll der Prozess klären.
Stefan Beck, Strafverteidiger
„Wir haben mit der Beweisaufnahme begonnen und aus meiner Sicht hat natürlich diese ergeben, dass es bei dem Angeklagten erheblich psychische Probleme gegeben hat. Das wird sicherlich in der weiteren Verhandlung noch herauszuarbeiten sein.“
Eine psychologische Gutachterin soll während des Prozesses die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten beantworten. Vor Gericht gibt Soliman J. heute an, er habe in den Monaten vor der Tat immer wieder Stimmen gehört, die über ihn lachen und ihn verspotten. Deshalb habe er nicht mehr schlafen können und dadurch auch seine Arbeit verloren. Sollte der Angeklagte psychisch krank sein, kommt eine reguläre Haftstrafe nicht in Frage. Dann würde er im Falle einer Verurteilung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Die Frau des Getöteten tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie will einfach nur herausfinden, warum ihr Mann sterben musste.
Magdalena Scheel-Walden, vertritt die Ehefrau des Getöteten
„Sie will eigentlich Klarheit, warum es passiert ist. Man weiß es nicht und ansonsten möchte die Familie, dass es zum Abschluss kommt und dass dann Frieden einkehrt. Weil jetzt immer wieder Anfragen kommen und die Kinder vor allem fragen: Was war denn da los?“