Prozess gegen mutmaßlichen Messertecher von Lahnstein

Es war eine Tat, die bundesweit für Entsetzen gesorgt hat. Im April soll ein Sudanesischer Staatsangehöriger in einem Regionalzug einen Mitreisenden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben, nachdem dieser ihn um Ruhe gebeten hatte. Mit Stichverletzungen in Hals, Oberkörper und Gesicht überlebte der Mann nur knapp. Heute ist am Landgericht in Koblenz das Urteil gefallen.

 

Vier Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung für Mohmed B., so lautet heute das Urteil der Richter. Damit folgt das Gericht der Forderung des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft und der Rechtsbeistand des Opfers hatten neun Jahre wegen versuchten Totschlags gefordert.
Robert Murmann, Reporter:
„Dabei sah es im Prozess lange so aus, als ob der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Nachdem die Gutachterin heute allerdings auf Widersprüche in den Aussagen von Mohmed B. stößt, zieht sie ihre Diagnose einer schizophrenen Störung zurück. Damit muss der Angeklagte jetzt ins Gefängnis, anstatt in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen zu werden.“
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Mohmed B. seine Tat nicht vollendet, sondern von seinem Opfer abgelassen habe. Der 36jährige hatte die Tat vor Gericht eingeräumt, allerdings betont, er habe sein Opfer nicht töten wollen. Der Geschädigte, der im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, hat angekündigt, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.