Prozess gegen mutmaßliche Terroristin beginnt

Sie soll in Syrien Mitglied in gleich zwei Terrororganisationen gewesen sein: Im März 2022 kehrte Fatiha B. zusammen mit anderen deutschen Anhängerinnen des sogenannten Islamischen Staates nach Deutschland zurück, seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Heute begann am Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen sie.

Beteiligung an Kriegsverbrechen, Völkermord und ein terroristischer Lebenswandel – so die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen Fatiha B.
Die gebürtige Bad Homburgerin flog 2013 mit ihrem Ehemann nach Syrien. Dort sollen sie sich erst der radikalislamischen Al-Nusra-Front und später dem Islamischen Staat angeschlossen haben. Zudem soll die Deutsch-Marokkanerin dabei ihre vier Kinder in Gefahr gebracht und somit ihre Fürsorgepflicht verletzt haben.
Nils Lund, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
„Zu dieser Zeit herrschte auf dem syrischen Staatsgebiet ein Bürgerkrieg. Das ist mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben, aber auch für die psychische Verfassung der Kinder verbunden, dorthin gebracht zu werden.“
Vor allem ihre junge Tochter soll zwei Narben am Oberschenkel von Schussverletzungen davongetragen und die Gräueltaten der Terrororganisationen miterlebt haben. 2019 wurde Fatiha B. mit ihren Kindern von kurdischen Einheiten festgenommen und in ein Gefangenlager gebracht.
Im März 2022 wurden in der bis dato größten Rückholaktion der Bundesregierung 10 Frauen und 27 Kinder nach Deutschland geflogen. Vier der Frauen, darunter Fatiha B., wurden am Frankfurter Flughafen direkt verhaftet. Ihre Verteidigerin Seda Başay-Yıldız äußert sich heute nicht vor der Presse, die Angeklagte selbst beantwortet erste Fragen des vorsitzenden Richters.
Carsten Praeg, Reporter
„Die Angeklagte wirkt, als wenn sie nicht so recht wüsste, wie ihr geschieht. Sie ist laut eigener Aussage nervös, lächelt verlegen, lacht immer wieder angespannt. Die Trennung von ihren Kindern sei für sie das Schlimmste in ihrem bisherigen Leben.“
Nach welchem Recht Fatiha B. verurteilt werden könnte, ist noch nicht klar: Bei ihrer Ankunft im Kriegsgebiet war sie erst 19 Jahre alt.
Gundula Fehns-Böer, Pressesprecherin Oberlandesgericht
„Die Angeklagte war hinsichtlich der ersten Tat, der Ausreise nach Syrien 2013 noch eine Heranwachsende. Im Fall der Schuld müsste der Senat also auch darüber entscheiden, ob er Jugendstrafrecht anwendet. Die Höchststrafe wäre aber tatsächlich in beiden Fällen, beim Erwachsenenstrafrecht und beim Jugendstrafrecht 10 Jahre.“
Kommenden Donnerstag soll die inzwischen 29-Jährige zu ihren politischen und religiösen Ansichten befragt werden. Insgesamt hat das Oberlandesgericht Frankfurt bis Mitte März zwölf Prozesstage angesetzt.