Prozess gegen Klimaaktivisten
Immer wieder versuchen sie das öffentliche Leben auszubremsen: Klimaaktivisten, die Straßen blockieren. So auch im Sommer vor zwei Jahren in Trier. Hier hatten fünfzehn Personen eine Hauptverkehrsachse blockiert. Weil dabei auch Krankenwagen nicht mehr durch den Stau kamen, hat das ganze jetzt ein juristisches Nachspiel.
Mit Bannern und einem großen hölzernen Gerüst blockieren die Demonstranten das zweispurige Krahnenufer in Trier. Schnell geht nichts mehr. Der Verkehr kommt zum erliegen, der Rückstau blockiert die halbe Stadt. Weil auch mehrere Krankenwagen, mit Patienten an Bord und ein Mann mit seiner hochschwangeren Frau nur sehr mühsam durch den Verkehr kamen, müssen sich jetzt neun der Beteiligten Demonstranten vor Gericht verantworten.
Carolin Heister, Staatsanwaltschaft Trier
„Die Staatsanwaltschaft erhebt hier den Vorwurf der Nötigung und es wird zu prüfen sein, inwieweit den einzelnen Angeklagten die Punkte wie angeklagt nachgewiesen werden können. Wir werden den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung abwarten müssen.“
Die Angeklagten sind bunt gemischt. Von einem 59 Jahre alten Neurologen bis zu einer 19-jährigen Studentin tragen sie alle heute Plädoyers für konsequenteren Klimaschutz vor, bedauern aber auch, dass die Menschen in den Krankenwagen und die schwangere Frau wegen des Protestes später ins Krankenhaus gelangt waren.
Jannik Rienhoff, Rechtsanwalt
„Wir weisen die Anklage zurück. Wir sind der Meinung, dass es nicht strafbar war, weil es eben an dem Merkmal der Verwerflichkeit scheitern muss. Im Strafrecht ist die Besonderheit, dass bei der Nötigung die Handlung unter Strafe steht, die aber nur bestraft werden kann, wenn die Sache verwerflich war. Es muss also eine ethisch-moralische Komponente eingeführt werden, dass man das so nicht hätte machen dürfen. Wir sagen, dass es eben nicht verwerflich war, hier zu blockieren. Das muss geschützt sein vom Grundgesetz und vom Versammlungsrecht.“