Prozess gegen Ex-Polizist in Alsfeld

Er soll ein Foto von Adolf Hitler in einem Chat verbreitet und Dienstgeheimnisse verraten haben. Ein ehemaliger Polizist aus dem Vogelsbergkreis musste sich heute vor dem Amtsgericht Alsfeld verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer, nicht zuletzt nach der Diskussion um rechtsextremistische Chatgruppen unter Polizisten. Der Angeklagte heute kam aber mit einem blauen Auge davon.

Am Ende wird es eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro für Fabian G.. Verurteilt wird er wegen unerlaubtem Waffenbesitz und dem Verrat von Dienstgeheimnissen. Vom Vorwurf der Verbreitung von Kennzeichen des Nationalsozialismus wird er freigesprochen. Sein Verteidiger hatte zuvor erklärt, dass sein Mandant ein Bild von Adolf Hitler verbreitet habe, sei ein Witz gewesen.
Artak Gaspar, Verteidiger
„Er möchte sich ausdrücklich distanzieren davon, dass er irgendeine rechte Gesinnung hat oder dass er diesem Spektrum zuzuordnen ist. Er hält nichts davon, es ist nicht seine politische Gesinnung und er verurteilt das auf das Schlimmste. Er hat in den letzten drei Jahren extrem gelitten, dass er immer in das rechte Spektrum hineingedrückt wurde.“
Schwer wiegt für das Gericht, dass der ehemalige Polizist ohne dienstlichen Grund Informationen über Personen abgefragt und weitergegeben hat. Dabei habe er zwar keinen großen Schaden angerichtet, weil er lediglich verraten habe, dass gegen die Betroffenen Personen nichts vorliege – doch so etwas ist verboten.
Alexander Klein, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Es soll natürlich von dieser Strafnorm das Vertrauen der Bevölkerung, von Ihnen allen in die Integrität, in die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und der Polizei geschützt werden. Und deshalb sind Auskünfte aus diesem System, die natürlich nur dienstintern verwendet werden dürfen, verwerflich.
Dem Angeklagten kommt zugute, dass er das Hitler-Bild nicht in einem großen Kreis gepostet hat und mit den in jüngster Zeit bei der Polizei aufgeflogenen Chatgruppen mit rechtsextremen Inhalten nichts zu tun hat.
Michael Otto, Reporter
„Der Richter macht deutlich, dass Äußerungen in einem privaten Chat, in einem überschaubaren Personenkreis nicht strafbar sind, wenn sie von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden können. Er sagt aber auch, dass es sich hierbei möglicherweise um eine Strafbarkeitslücke handelt. Doch das sei keine Frage für das Gericht. Das ist ein Frage für den Gesetzgeber.“
Seinen Dienst als Polizist hat Fabian G. von sich aus quittiert. Disziplinarische Maßnahmen wegen des Geheimnisverrats bleiben ihm somit erspart.