Polizei greift bei Fahndung illegal auf Luca-App zu

Ein Vorfall aus dem vergangenen Dezember macht Schlagzeilen. Da sollen Mainzer Behörden im Rahmen polizeilicher Ermittlungen die Personendaten einiger Pub-Besucher über die Luca-App abgefragt haben – und das ganz ohne rechtliche Grundlage. Vorausgegangen war ein tödlicher Unfall eines Pub-Besuchers.

Die Kult-Kneipe „Sixties“ in Mainz: In der Nacht auf den 30. November letzten Jahres verlässt ein 39-jähriger, stark betrunkener Gast den Pub. Er stürzt so schwer, dass er Tage später stirbt. Auf der Suche nach Zeugen bittet die Mainzer Kriminalpolizei dann die Pub-Betreiber um die Freigabe der Kontaktdaten aus der Luca-App.
Roland Bockius, Geschäftsführer Sixties Pub Mainz
„Wenn uns die Kriminalpolizei dazu auffordert, machen wir das natürlich, logisch. Wir wussten ja auch nicht, dass man das nicht darf. Also, wir haben die Freigabe erteilt, ohne selbst reingucken zu können. Und die Kriminalpolizei hat dann die Daten genutzt, hat dann 21 Gäste ausfindig gemacht, die zu dem Zeitpunkt noch bei uns im Lokal waren. Und hat die befragt.“
In der Gastronomie wird die Luca-App häufig zur Corona-Kontaktverfolgung eingesetzt. Eine Weitergabe persönlicher Daten zu anderen Zwecken, wie etwa der Strafverfolgung, ist datenschutzrechtlich aber nicht zulässig.
Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz
„Genau genommen ist das Gesetz relativ eindeutig. Da steht drin: geht nicht. Und geht nicht heißt: geht nicht. Aber immerhin hat die Staatsanwaltschaft auch ja deutlich gemacht, dass sie die Daten nicht weiter benutzt. Aber es sieht ja so aus, als wäre der Staat so ein bisschen locker, wenn’s drum geht, die Daten abzufragen bei der Pandemiebekämpfung. Und gerade das Vertrauen in die Instrumente der Pandemiebekämpfung, das ist ja ganz zentral. Und das sollten wir nicht gefährden.“
Die Mainzer Polizei und die Staatsanwaltschaft wollten sich zu dem Vorfall heute nicht äußern. Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen, das die Kontaktdaten erfasste, beruft sich heute auf die Auskunftspflicht gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft und eine falsche Einschätzung der Rechtslage.
Weiter wird uns mitgeteilt:
„Die Daten wurden gelöscht. Es wurde intern zudem sichergestellt, dass künftig keine Daten mehr an Polizei und Staatsanwaltschaft herausgegeben werden.“
Heute hat das rheinland-pfälzische Justizministerium eine Überprüfung des Vorfalls durch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz angekündigt. Der Fall – die illegale Luca-Daten-Abfrage durch Polizei und Staatsanwaltschaft, er dürfte also noch lange nicht erledigt sein.