Platzt der Hahn-Verkauf?

Am Hunsrück-Flughafen Hahn sind die Verantwortlichen gestern wohl länger im Büro geblieben, denn mit Spannung war erwartet worden, ob der Investor des insolventen Flughafens die Zahlungsfrist einhält. SWIFT Conjoy aus Frankfurt, der potentielle Käufer, sollte bis Mitternacht überweisen. Doch alles Warten nützte offenbar nichts. Das Geld ist immer noch nicht da und es stellt sich abermals die Frage, wie es nun mit dem größten rheinland-pfälzischen Flughafen weitergeht.

Die Hängepartie um den Hahn – sie geht weiter. Erneut hat der Käufer des insolventen Flughafens, die SWIFT Conjoy GmbH, die Zahlungsfrist verstreichen lassen. Das teilt der Insolvenzverwalter des Flughafens, Jan Markus Plathner heute schriftlich mit.
„Der Vollzug des Kaufvertrags verzögert sich leider nochmals. Ich stehe weiterhin mit der Käuferin in Kontakt, um den Vollzug zu realisieren. Gleichzeitig prüfe ich aber weitere Maßnahmen, um schnell Klarheit für den Flughafen Frankfurt-Hahn zu schaffen. Der Flughafenbetrieb wird in vollem Umfang weitergeführt.“
Ende Juni gab Plathner bekannt, dass SWIFT Conjoy den Flughafen kaufen wolle. Doch der Kauf wird erst dann abgewickelt, wenn die vereinbarte, der Öffentlichkeit nicht bekannte Kaufsumme auch überwiesen ist. Erst dann erteilt der Landesbetrieb Mobilität dem Käufer eine Betriebserlaubnis. Dass SWIFT noch immer nicht gezahlt hat, sorgt für Unmut. So auch beim Betriebsratsanwalt der Flughafen-Gesellschaft. Geplatzt sei der Deal mit dem heutigen Tag aber noch nicht.
Georg Wohlleben, Betriebsratsanwalt Flughafen Frankfurt-Hahn
„Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter den Kauf noch zu Ende bringt mit dem Käufer, setzt aber natürlich voraus, dass der Käufer überhaupt in der Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen und willens ist, das Geschäft überhaupt noch durchzuführen und daran habe ich eben meine erheblichen Zweifel.“
Nachfrage Reporterin: „Warum haben Sie die?“
Wohlleben: „Die habe ich einfach deswegen, weil nach dem Kaufvertragsschluss Ende Juni diesen Jahres nach außen hin keine wesentlichen Tätigkeiten aus meiner Sicht mehr feststellbar waren und weil viele Gesprächsanfragen, unter anderem auch des Betriebsrats, schlicht unbeantwortet blieben. Und das ist für einen Käufer, der einen Betrieb am Laufen halten will und mit dem er wieder durchstarten will, das ist für einen solchen Käufer mehr als ungewöhnlich.“
Auch die Anfrage unserer Redaktion an den Käufer bleibt heute unbeantwortet. Somit bleibt offen, weshalb der Verkauf noch nicht zustande gekommen ist.
Der Insolvenzverwalter äußert sich wiederum bislang nicht zur Frage, wie er weiter verfahren will. Gut möglich aber, dass er sich zeitnah nach einem anderen Käufer umsehen muss.