Plädoyers im Polizistenmordprozess

Seit Juni läuft der Mordprozess um die beiden in Kusel getöteten Polizisten vor dem Landgericht Kaiserslautern. Jetzt neigt er sich dem Ende entgegen. Bevor kommende Woche das Urteil fallen soll, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung heute ihre Plädoyers gehalten.

Er sei ein waffenvernarrter Meisterschütze mit einem übersteigerten Selbstwertgefühl, der keine Skrupel habe zu töten. So beschreibt Oberstaatsanwalt Stefan Orten den Hauptangeklagten Andreas S. in seinem Plädoyer. Florian V., der ein paar Plätze neben Andreas S. sitzt, sei ein seit Jahren von Hartz IV lebender Kiffer, der noch nie einem Tier etwas zuleide getan habe. Ja, es gebe keine Augenzeugen von dem, was sich am 31. Januar auf der Landstraße zwischen Ulmet und Mayweilerhof ereignet hat, aber die Beweislage, kombiniert mit den Charakterzügen der beiden Angeklagten, schaffe ein eindeutiges Bild: Für die Hinrichtung der beiden Polizeibeamten, so der Oberstaatsanwalt, sei allein Andreas S. verantwortlich. Zweifacher Mord in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und ein besonders schwerer Fall von Jagdwilderei – dafür fordert er eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Als Mordmerkmale führt er die Verdeckung mehrerer Straftaten sowie Habgier auf. Florian V. sei ausschließlich wegen der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei zu verurteilen. Allerdings plädiert der Oberstaatsanwalt dafür, bei ihm von einer Strafe abzusehen, da er als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe.
Dem Antrag, auf eine Strafe zu verzichten, schließen sich die Verteidiger von Florian V. an.
Die Anwälte der Nebenklage dagegen fordern eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Mitangeklagten wegen der Beihilfe zur Jagdwilderei. Beim Strafmaß für Andreas S. schließen sie sich weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Zusätzlich fordern sie die Berücksichtigung der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als Mordmerkmale.
Anderer Meinung sind die Verteidiger von Andreas S. Sie holen in ihren Schlussreden zu einem Rundumschlag gegen Staatsanwaltschaft, Presse und den Mitangeklagten aus. Die Jagdwilderei habe ihr Mandant eingeräumt, aber ein Mord sei ihm nicht nachzuweisen. Was genau passiert sei und wer geschossen habe, das alles konnte aus ihrer Sicht nicht endgültig aufgeklärt werden.
Andreas S. selbst vergleicht das Verfahren gegen ihn in seinem letzten Wort immer wieder mit mittelalterlichen Hexenprozessen. Er streitet die Vorwürfe des Mordes strikt ab. Die Tötung des männlichen Polizisten und die Jagdwilderei im großen Stil aber gibt er offen zu. Am Ende seiner letzten Ausführung vor dem Urteilsspruch entschuldigt er sich bei den Familien der getöteten Polizisten.
Wie das Gericht die Erkenntnisse der letzten Monate bewertet, wird sich kommende Woche zeigen. Dann soll im Fall um die beiden getöteten Polizisten das Urteil fallen.