Plädoyer im Tankstellenmord-Prozess

Im September des letzten Jahres wurde der junge Tankstellenmitarbeiter Alex W. in Idar-Oberstein erschossen. Dem mutmaßlichen Täter Mario N. wird vorgeworfen, den 20-Jährigen getötet zu haben, weil der ihn mehrfach auf die Corona-Maskenpflicht hingewiesen habe. Der Prozess gegen Mario N. vor dem Landgericht in Bad Kreuznach neigt sich nun dem Ende zu. Heute haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers gehalten.

Mario N. habe den Mord heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Zu diesem Schluss kommt heute Staatsanwältin Nicole Frohn. In ihrem rund zweistündigen Plädoyer begründet sie, dass es keinen Zweifel an der Täterschaft von Mario N. gebe. Drei Zeugen hätten beobachtet, wie er Alex W. erschoss, darüber hinaus sei die Tat auf Video aufgezeichnet worden.
Nicole Frohn, Staatsanwältin
„Wenn man die Tat allein nur von außen betrachtet, dann wurde hier ein Mensch getötet, weil er nichts anderes getan hat, als einen Kunden in der Tankstelle aufzufordern, die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht einzuhalten. Das steht vollkommen außer Verhältnis. Der vermeintliche Anlass und die Tat – diesen jungen Mann zu erschießen.“
Die Staatsanwältin fordert deshalb eine lebenslange Haftstrafe, sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung nach frühestens 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.
Der Angeklagte Mario N. hatte im Prozess gestanden, den jungen Tankstellenmitarbeiter erschossen zu haben. Er habe sich provoziert gefühlt, weil ihn der Mitarbeiter mehrmals darauf hingewiesen habe, dass er eine Maske tragen müsse. Die Einschränkungen der Corona-Schutzmaßnahmen hätten ihn zermürbt. Den Tankstellenmitarbeiter habe er als mitverantwortlich für diese Maßnahmen gesehen. Mit dem Mord habe er ein Zeichen setzen wollen, dass nun eine Grenze erreicht sei. Mario N. hatte angegeben, vor der Tat mehr als fünf Liter Bier getrunken zu haben. Eine verminderte Schuldfähigkeit sieht die Staatsanwaltschaft deshalb aber nicht.
Nicole Frohn, Staatsanwältin
„Wir haben von dem Angeklagten mitgeteilt bekommen, welche Entscheidungsprozesse in ihm stattgefunden haben, die Überlegung: Mache ich das jetzt, oder mache ich das nicht? Wenn wir diese Abwägungsprozesse noch nachvollziehen können, dann ist ganz klar, da war ja noch Hemmungsvermögen vorhanden und er war noch in der Lage, sich zu steuern.“
Am Freitag soll das Plädoyer der Verteidigung folgen. Anfang nächster Woche wird dann das Urteil erwartet.