Pfleger muss wegen sexuellem Missbrauch ins Gefängnis

Er hat in einer Trierer Klinik als Pfleger gearbeitet und wehrlose Patientinnen sexuell missbraucht. Dafür muss ein 58-Jähriger nun ins Gefängnis. Das Trierer Landgericht hat heute das Urteil gefällt.

Zwei Jahre und vier Monate muss Frank J. ins Gefängnis, so hat es die vierte Strafkammer des Trierer Landgerichts heute entschieden. Damit fällt die Strafe verhältnismäßig mild aus- Zum einen, weil die schwerste der drei angeklagten Taten bereits verjährt ist, zum anderen, weil der Angeklagte zu Beginn des Prozesses gestanden hatte.
Robert Murmann, Reporter
„Frank J. verfolgt fast den gesamten Prozesstag mit geschlossenen Augen, hat die Hände vor dem Gesicht gefaltet. Nur das Urteil nimmt er mit leerem, zum Boden gerichtetem Blick entgegen. Im gesamten Prozess hat der Angeklagte kaum ein Wort gesagt. Doch als der Richter ihm das letzte Wort erteilt, hebt er leicht den Kopf und sagt fast unhörbar leise: ‚Das tut mir alles so leid‘.“
Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft ist das zu wenig und kommt zu spät. Er hatte drei Jahre Haft gefordert, auch wegen der fehlenden Reue seitens des Angeklagten.
Stephane Parent, Staatsanwaltschaft Trier
„Reue zeigt, dass der Angeklagte sich mit der Tat auseinandergesetzt hat, dass er seinen Fehler einsieht und das habe ich hier vermisst bei dem Angeklagten. Das hat ein großes Gewicht, wenn ein Täter Reue zeigt, da es ja auch den Opfern signalisiert, dass sie im Recht waren mit ihrer Anzeige, dass ihnen Unrecht angetan worden ist und es signalisiert auch eine beginnende Resozialisierung des Täters.“
Die Vertreterin der Nebenklage hatte sich in ihrem Plädoyer den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Sie monierte vor allem die mit gut fünf Jahren sehr lange Zeit zwischen der Anklage und dem Prozess, die vor allem auf die Überlastung der Justiz zurückzuführen ist.
Ruth Streit-Stifano Espósito, Vertreterin der Nebenklage
„Selbstverständlich stehen ja auch die Opfer immer in der Situation, dass sie dieses Verfahren vor sich haben, wenn Anklage erhoben ist, wissen sie das ja. Und es kommt ja noch hinzu, dass ihr ganzes Leben sich in der Zeit verändert. Wir haben hier erlebt, dass meine Mandantin inzwischen Mutter geworden ist, also ganz andere Lebensumstände eingetreten sind. Und es verhindert ja auch, dass die Wiedergutmachung stattfinden kann, sprich, dass man auch über Schmerzensgeld sprechen kann und so weiter und so fort.“
Der Angeklagte hat die Strafe akzeptiert und will auf eine Revision verzichten. Er hat angekündigt, sich im Gefängnis therapeutische Hilfe holen zu wollen.