Neues Katastrophenschutz-Gesetz vorgestellt
Es ist eine der Lehren aus der Ahrtal-Flut vor drei Jahren: Das Land Rheinland-Pfalz muss seinen Katastrophenschutz dringend verbessern. Unter anderem war in der Flutnacht unklar, wer die Einsatzleitung hätte übernehmen müssen. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz wurde seitdem überarbeitet, künftig sollen die Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Heute Nachmittag haben der Ministerpräsident und der Innenminister das neue Gesetz in Mainz vorgestellt.
Im Juli 2021 verwandelt die Ahr sich in einen gewaltigen Strom. 135 Menschen sterben. Wie können solche und andere Katastrophen künftig besser bewältigt werden?
Die Landesregierung gibt heute bekannt, dass sie künftig mehr Geld für den Brand- und Katastrophenschutz ausgeben will: 142 Millionen Euro statt bislang 95 Millionen im kommenden Doppel-Haushalt. Der Ministerpräsident nennt drei Säulen, mit denen die Einsatzkräfte im Land gestärkt werden sollen.
Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident Rheinland-Pfalz
„Erstens, wir stärken die landeseigenen Strukturen im Katastrophenschutz. Zweitens, wir stärken die kommunalen Strukturen im Katastrophenschutz. Und drittens: Wir fügen mit der rechtlichen Anpassung der Rahmenbedingungen eine Klammer um beides und schaffen so noch mehr Handlungssicherheit für diejenigen, die für uns alle im wahrsten Sinne des Wortes durchs Feuer gehen.“
Das neue Gesetz soll vorgeben, wann und wie zum Beispiel Krisen- und Verwaltungsstäbe zu bilden sind. Es soll klare Definitionen für verschiedene Schadensereignisse enthalten und regelmäßige Katastrophenschutzübungen vorschreiben. Im Januar 2025 soll zudem das neue Landesamt für Katastrophenschutz in Koblenz seine Arbeit aufnehmen. Dort soll ein Lagezentrum rund um die Uhr mögliche Gefahren für die Bevölkerung erkennen und bekämpfen. Außerdem sollen sich dort alle Akteure im Einsatz vernetzen.
Michael Ebling (SPD), Innenminister Rheinland-Pfalz
„Alleine durch diese Einbindung ist sichergestellt, dass die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Ereignisfall bereits bekannt sind, dann auch abrufbar sind, und damit ein reibungsloser und schneller Übergang auch in die Arbeitsstrukturen eines Krisenmanagements erfolgen kann.“
Das Landesamt soll bei Bedarf auch die Einsatzleitung übernehmen können. Den Freien Wählern im Landtag geht das nicht weit genug.
Stephan Wefelscheid (Freie Wähler), Abgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
„Wir hatten aber bisher die Diskussion darüber, dass das Land sich eine Einsatzleitung aneignen muss bei Großschadenslagen oder großen Katastrophen-Szenarien, wie wir sie an der Ahr erlaubt haben. Und auf den ersten Blick erschien mir das nicht schlüssig, dass das Land diese Version gewählt hat.“
Trotzdem würde das neue Land mit dem neuen Gesetz mehr Befugnisse erhalten. Nach den Plänen der Landesregierung soll es noch vor der nächsten Landtagswahl im Jahr 2026 verabschiedet werden.