Neuer Prozess um LKW-Amokfahrt in Limburg

Über zwei Jahre ist es jetzt her: Ein Mann kapert in Limburg einen Lastwagen, fährt ungebremst auf eine Kreuzung in mehrere Autos. Achtzehn Menschen werden dabei teils schwer verletzt. Vor knapp einem Jahr verurteilte das Landgericht Limburg den 33-jährigen Täter Omar A. zu neun Jahren Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben hat, wird in Limburg ab heute neu verhandelt werden.

War es Heimtücke oder nicht? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht Limburg ab heute befassen.
Am 07. Oktober 2019 kapert Omar A. in Limburg einen LKW und fährt mit rund 50 km/h in mehrere an einer Ampel wartende Autos. Insgesamt werden 18 Menschen zum Teil schwer verletzt. 10 Fahrzeuge werden beschädigt. Dass niemand dabei getötet wird, sei ein glücklicher Zufall, so das Gericht vor einem Jahr. Omar A. wird wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht hat dabei die Mordmerkmale Heimtücke und den Einsatz gemeingefährlicher Mittel festgestellt.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nochmal geprüft und kommt zu dem Schluss: Das Mordmerkmal Heimtücke könne nicht tragfähig belegt werden. Genau darüber wird am Landgericht Limburg nun neu verhandelt.
Bernward Kullmann, Verteidiger von Omar A.
„Ich habe die Hoffnung, die berechtigte Hoffnung, dass diese Kammer die Annahme, dass es ein heimtückischer Angriff war verneinen wird. Ich denke, dass eine Strafmaßreduzierung zwischen sechs Monaten und 1,5 Jahren möglich wäre.“
In den kommenden Verhandlungstagen sollen ein Opfer und ein psychiatrischer Gutachter nochmal aussagen. Das Gericht will so feststellen, ob der Angeklagte hätte erkennen können, dass die Opfer arg- und wehrlos waren.
Denn Omar A. ist mit dem LKW von hinten in die Autos gefahren. Die Opfer hätten ihn nicht sehen und fliehen können, so das Gericht damals. Jedoch ist Omar A. vermindert schuldfähig, da er vor der Tat Cannabis geraucht hatte.
Vor Gericht wird sich der Angeklagte, laut seinem Verteidiger, nicht mehr äußern. Bereits im letzten Prozess habe er sich für seine Tat entschuldigt.
Unklar ist, wie sich die Staatsanwaltschaft positioniert. Denn in dem letzten Prozess sah es auch der Staatsanwalt nicht als erwiesen an, dass Omar A. heimtückisch gehandelt habe. Sicher ist aber: Omar A. bleibt wegen versuchten Mordes verurteilt und auch in Haft.