Neuer Prozess gegen Mörder von Ayleen

Vor gut einem Jahr hat das Landgericht Gießen Jan P. wegen des Mordes an der 14 jährigen Ayleen schuldig gesprochen. Der damals 29 jährige hatte die Jugendliche mit Nacktbildern erpresst und später getötet. Ab heute muss sich Jan P. erneut vor Gericht verantworten und – obwohl die Anklage im Vergleich zu einem Mord gering erscheint – geht es doch um viel.

Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zwar die lebenslange Haftstrafe für Jan P. bestehen bleibt, die zusätzlich verhängte Sicherungsverwahrung muss in Gießen allerdings noch einmal neu verhandelt werden.
Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt
„Der Tatbestand der Sicherungsverwahrung hat hohe Hürden. Wir haben hier bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes. Daneben muss jetzt eine weitere schwere Straftat für rechtskräftig befunden werden und es muss auch eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass der Angeklagte einen Hang zu erheblichen Straftaten hat und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“
Sollte die Sicherungsverwahrung wegfallen bedeutet das, dass es für Jan P. nach einer Mindeststrafe von 15 Jahren einfacher wäre, einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung aus seiner lebenslangen Haft zu stellen.
Robert Murmann, Reporter
„Es ist kompliziert: Im ersten Prozess war Jan P. nicht nur wegen des Mordes an Ayleen verurteilt worden, sondern auch noch wegen der Beschaffung von Kinderpornografie. Er habe sich Nacktfotos von minderjährigen Mädchen zuschicken lassen. Doch weil die Beschaffung von Kinderpornografie nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr nur noch ein Vergehen und kein Verbrechen mehr ist, kann dieses Delikt jetzt nicht mehr die Grundlage für eine Sicherungsverwahrung sein. Die Staatsanwaltschaft klagt Jan P. deshalb jetzt wegen sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt an.“
Er soll in einem Videotelefonat vor einer damals 13-Jährigen masturbiert haben. Sollte er dafür zu mindestens zwei Jahren verurteilt werden, dann wären die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung wieder gegeben.
Genau die wollen die Verteidiger von P. verhindern. Sie ließen heute verlautbaren, ihr Mandant räume die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Er schäme sich für seine Taten und wäre bereit, sich in therapeutische Behandlung zu begeben. Durch das Geständnis wolle man dem geschädigten Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparen, so der Strafverteidiger weiter. Fünf weitere Verhandlungstage hat das Landgericht für die Verhandlung anberaumt.