Neuer Mordprozess gegen falsche Ärztin
Knapp drei Jahre ist es her, dass die als „falsche Ärztin“ bekannt gewordene Meike S. vom Landgericht Kassel wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde – mit besonderer Schwere der Schuld. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die heute 54-Jährige mit einer gefälschten Zulassung eine Stelle als Narkoseärztin in einem Krankenhaus im nordhessischen Fritzlar erschlichen hatte – und durch Behandlungsfehler den Tod dreier Patienten zu verantworten hatte. Doch der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung teilweise auf. Im Mittelpunkt des heute erneut gestarteten Prozesses, steht die Frage nach dem Tötungsvorsatz von Meike S.
Kein Blickkontakt. Und keine Aussage. Wie schon im ersten Prozess versucht Meike S. sich abzuschirmen. Ihr Anwalt erklärt heute in ihrem Namen, sie habe keinesfalls die Absicht gehabt, Patienten zu töten. Genau das ist die Frage, um die sich im neuen Prozess alles dreht.
Götz Wied, Staatsanwaltschaft Kassel
„Die Strafkammer wird also einzelfallbezogen zu prüfen haben, welche Vorstellungen die Angeklagte bei der Vornahme der jeweiligen Anästhesien handelte, und insbesondere auch, ob sie einen sogenannten Tötungsvorsatz hatte.“
Dass Meike S. Narkosen falsch dosiert hat und einige Patienten daran gestorben sind, ist juristisch nicht mehr anfechtbar. Zu klären ist, ob es sich bei den Taten um Mord handelt. Gegen das Urteil vom Mai 2022, dreifacher Mord und zehnfacher versuchter Mord, hatte Meike S. Revision eingelegt und damit teilweise Erfolg. Damals wie heute lautet die Anklage Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Ablauf der Operationen wird im neuen Prozess noch einmal konkret untersucht.
Götz Wied, Staatsanwaltschaft Kassel
„Weiterhin wird die Persönlichkeit der Angeklagten unter anderem auch mit sachverständiger Hilfe beleuchtet werden, um sich am Ende ein umfassendes Bild, einerseits von den Taten, und andererseits auch von der Angeklagten machen zu können.“
Zwischen 2006 und 2011 war die Angeklagte als Dozentin im Klinikum Kassel tätig. Eine Kollegin aus dieser Zeit sagt heute als Zeugin aus: Meike S. sei als geltungssüchtig aufgefallen. Aber:
Annegret, ehemalige Kollegin der Angeklagten
„Ich möchte nicht sagen, dass sie das wissentlich gemacht hat. Das kann ich mir bei aller Liebe nicht vorstellen.“
Reporter: „Warum nicht?“
Annegret: „Weil dafür ist man eine andere Persönlichkeit, wenn man das wissentlich macht.“