Mordprozess in Limburg – Frauen zum Selbstmord angestiftet

Nach fast einem Jahr Corona-bedingter Verhandlungspause ist heute vor dem Limburger Landgericht der Prozess gegen einen Mann fortgesetzt worden, der eine psychisch labile junge Frau in den Tod getrieben haben soll. Sein 24 Jahre altes Opfer soll er zuvor gezielt in einem Suizid-Forum im Internet gesucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Mord vor.

Die Vorwürfe gegen Brunhold S. wiegen schwer: Um seine Machtphantasien auszuleben und seinen Sexualtrieb zu befriedigen, soll er eine junge Frau aus Bremen dazu gebracht haben, sich selbst zu töten. Kennengelernt hatte er die 24-jährige in einem Internetforum für Suizid-Gefährdete. Laut Anklage soll der 62-jährige so lange auf sie eingeredet und sie von der Ausweglosigkeit ihrer Situation überzeugt haben, bis sie sich schließlich erhängte.
In mindestens zwei weiteren Fällen soll er vergeblich versucht haben, psychisch labile junge Frauen in den Tod zu treiben.
Henrik Gemmer, Sprecher Landgericht Limburg
„Konkret wird ihm ein Fall aus dem Jahr 2012 vorgeworfen, der sich hier im Raum Limburg abgespielt haben soll. Dort soll er eine Frau, die sich damals in Garmisch-Partenkirchen in einem psychiatrischen Krankenhaus befand, beeinflusst haben, dass sie nach Limburg reist. Und hat mir ihr verabredet, dass er sie zunächst mit Tabletten betäuben sollte und dann erhängen sollte. So der Vorwurf der Anklage.“
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe nicht. Doch wie groß ist die Schuld des Mannes, den die Boulevard-Presse auch den „Todesflüsterer“ nennt? Für seine Verteidiger steht fest: Ein Mörder ist Brunhold S. jedenfalls nicht. Sie fordern Freispruch für ihren Mandanten.
Ramazan Schmidt, Verteidiger von Brunhold S.
„Das Problem an dem Verfahren ist, dass eben – einfach ausgedrückt – nicht alles, was moralisch, sittlich verwerflich ist und mit Sicherheit von der Mehrheit der Gesellschaft auch mit Abscheu betrachtet wird, auch strafbar sein muss.“
Juristisch ist der Fall äußerst kompliziert. Denn Anstiftung zum Selbstmord ist in Deutschland nicht strafbar. Beim Prozess wird es deshalb entscheidend darauf ankommen, ob die jungen Frauen zum Zeitpunkt der Taten in der Lage waren, über sich selbst zu bestimmen. Nur wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass dies nicht der Fall war, könnte der einschlägig vorbestrafte Brunhold S. wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs verurteilt werden.
Henrik Gemmer, Sprecher Landgericht Limburg
„Im Falle einer Verurteilung würde dem Angeklagten schlimmstenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schuld drohen. Und eine anschließende Sicherheitsverwahrung.“
Im Laufe des Verfahrens will sich der Angeklagte auch selbst zu den Vorwürfen äußern. Im Jahr 2018 war Brunhold S. bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine suizidgefährdete junge Frau aus Gießen dazu gedrängt hatte, sich von ihm erhängen zu lassen. Kurz vor Ausführung der Tat wurde er jedoch festgenommen – in seinem Auto lagen bereits ein Strick und Klebeband bereit.