Mit Waffen gegen Corona-Maßnahmen? – Prozess in Koblenz startet
Am Landgericht Koblenz hat heute der Prozess gegen einen 39 Jahre alten Mann begonnen. Er habe versucht, eine bewaffnete Vereinigung namens „Paladin“ zu gründen. Damit habe er sich gegen den Staat wehren wollen, der nach seiner Auffassung während der Corona-Pandemie die Grundrechte der Bürger abschaffen wollte. Der Prozess-Auftakt heute verlief alles andere als gewöhnlich.
Erst eine Stunde später als geplant eröffnet das Gericht die heutige Verhandlung. Der Grund wird beim Betreten des Saals schnell deutlich: Ununterbrochen ruft der Angeklagte Joachim T. Anschuldigungen in den Raum, er sei gegen seinen Willen hier und man missachte seine Menschenrechte. Vier Justizbeamte mussten ihn in den Saal tragen. Das Gericht versucht über den lautstarken Protest hinweg mit dem Prozess zu beginnen, bis schließlich auch die Verteidigerin darum bittet, ihren Mandanten aus dem Saal zu entfernen – was dann auch geschieht.
Franziska Oeler, Reporterin
„Die Ermahnungen der vorsitzenden Richterin ignoriert Joachim T. gnadenlos und lässt sich bei seinem Monolog nicht unterbrechen. Bei seiner Festnahme befand er sich in Portugal – dass er jetzt hier in Deutschland ist, sei Entführung. Man habe ihn gefesselt, gefoltert und wie einen Sklaven behandelt. Er sei kein deutscher Staatsbürger und sei auch nicht rechtmäßig angeklagt worden.“
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine kriminelle Vereinigung namens „Paladin“ gebildet und die beiden heute mitangeklagten Männer dafür rekrutiert zu haben.
Christopher Do Paco Quesado, Oberstaatsanwalt
„Der Hauptangeklagte soll bereits im Frühjahr 2020 den Gedanken entwickelt haben, dass der Staat die Grundrechte abschaffen wird und hat die Auffassung vertreten, dass die Bürger sich dagegen zu wehren haben, indem sie sich bewaffnen. Der Angeklagte soll in diesem Zusammenhang dann weiter sich dazu entschieden haben, eine bewaffnete Gruppe zu bilden und diese Gruppe mit Waffen zu versorgen und auszustatten, die er mittels 3D-Drucker herstellen wollte.“
Mithilfe von Anleitungen aus dem Internet druckten die Männer Munition, Armbrüste und weitere Schusswaffen. Die Verteidigerin von Joachim T. zweifelt heute die Verhandlungsfähigkeit ihres Mandanten an und schlägt ein psychiatrisches Gutachten vor. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält das nicht für notwendig.
Christopher Do Paco Quesado, Oberstaatsanwalt
„Der Angeklagte hat sich heute hier sehr störend verhalten, er hat versucht, die Hauptverhandlung zu torpedieren, indem er einen fortwährenden Monolog gehalten hat. In diesem Monolog hat der Angeklagte Reichsbürgerideologien geäußert. Meiner Meinung nach versucht der Angeklagte systematisch den Prozess zu stören, zu verzögern, Hinweise darauf, dass der Angeklagte an einer psychiatrischen Erkrankung leidet, haben die Ermittlungen bisher zumindest nicht ergeben.“