Mertin legt Strafverfolgungsstatistik vor

Gewalttaten, Betrug, Sexualdelikte – die Zahl der Straftaten in Rheinland-Pfalz ist im vergangenen Jahr gestiegen, um rund 6 Prozent auf über 250.000. Das hat heute der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin bekanntgeben. Und dabei wirft er einen sorgenvollen Blick auf die Zahlen der jugendlichen Straftäter.

Nachdem die Anzahl verurteilter Jugendlicher über Jahre hinweg gesunken war, zeichnet die Statistik für 2023 ein anderes Bild. Wurden im Vorjahr noch 981 Jugendliche verurteilt, waren es 2023 1.229. Ein Anstieg von etwa 25 Prozent.
Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz
„Wenn es einmal geschieht, kann man noch von einer statistischen Zufälligkeiten ausgehen. Insofern muss man das die nächsten Jahre beobachten, ob sich das die nächsten Jahre fortsetzt. Sollte das der Fall sein, muss man natürlich untersuchen was die Ursachen sein können.“
Und auch die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 Prozent auf 2.548 gestiegen. Einen Anstieg um 15 Prozent gibt es bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (532), die laut Ministerium mittlerweile häufiger angezeigt würden.
Insgesamt hätten die Gerichte 2023 landesweit 30.129 Personen verurteilt – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 0,9 Prozent. Zu den häufigsten Straftaten, die zu Verurteilung führten, zählten Diebstahl (3.485), Betrug (3.143) und Trunkenheit im Straßenverkehr (2.892).
Seit Herbst 2023 lassen Bund und Länder forschen, um künftig mehr über die Hintergründe von Messerangriffen zu erfahren. Nach der Tat von Solingen mit drei Toten vor einer Woche, hat das Bundesinnenministerium mit einem Maßnahmenpaket reagiert. Darin enthalten auch eine angedachte Verschärfung des Waffenrechts und ein Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen. Ein Verbot allein sei allerdings nicht ausreichend, so der rheinland-pfälzische Justizminister.
Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz
„Ganz salopp gesagt: Es ist verboten in Fussballstadien entsprechendes Feuerwerk mit dabei zu haben und trotzdem knallt es jeden Samstag in vielen Stadien. Das heißt, nur weil Sie etwas verboten haben, werden Sie noch nicht erreichen, dass es auch nicht eingesetzt wird. Da muss man ein Vieles drumrum auch mitbeschließen.“
Dazu beitragen könnten die Forschungsergebnisse, die derzeit aber noch ausstünden. Es habe sich selten bewährt in emotionaler Aufgeregtheit ganz schnell etwas zu beschließen – sagt Mertin. Es mache daher Sinn sich die notwendige Zeit zu nehmen.