Limburger Amokfahrt – Gericht bestätigt Urteil

Über zwei Jahre ist es jetzt her, dass ein syrischer Flüchtling in Limburg mit einem gekaperten LKW ungebremst in mehrere Autos fuhr. Achtzehn Menschen wurden dabei teilweise schwer verletzt. Vor knapp einem Jahr verurteilte das Landgericht Limburg den 33-jährigen Täter Omar A. zu neun Jahren Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben hat, musste in Limburg neu verhandelt werden. Heute ist das Urteil gefallen.

Und auch diesmal kommt das Landgericht Limburg zu dem Schluss: Omar A. muss wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung neun Jahre in Haft. Er habe die Tat mit gemeingefährlichen Mitteln und aus Heimtücke begangen.
Am 07. Oktober 2019 kapert Omar A. in Limburg einen LKW und fährt mit rund 40 km/h in mehrere Autos, die an einer Ampel warten. Dabei werden 18 Menschen zum Teil schwer verletzt. Zehn Fahrzeuge werden beschädigt. Dass bei der Amokfahrt niemand getötet wird, sei ein glücklicher Zufall, so der vorsitzende Richter heute.
Schon im November 2020 verurteilt das Landgericht Omar A. wegen versuchten Mordes. Doch nach einer Überprüfung des Urteils entscheidet der Bundesgerichtshof: das Mordmerkmal Heimtücke ist nicht hinreichend bewiesen.
Die neue Verhandlung führt aber zum gleichen Urteil. Der Verteidiger ist enttäuscht.
Bernward Kullmann, Verteidiger von Omar A.
„Ich finde das Urteil recht zynisch, weil sich meines Erachtens die Kammer nicht mit der inneren Tatseite des Angeklagten auseinandergesetzt hat.“
Er plädiert heute dafür die Freiheitsstrafe um ein Jahr zu reduzieren, denn Omar A. habe nicht heimtückisch gehandelt.
Bernward Kullmann, Verteidiger von Omar A.
„Jeder hat gehört, was der Opferzeuge gesagt hat: dass der Angeklagte neben sich stand, dass er wie hypnotisiert wirkte und dass er einfach nicht bei sich war. Und wie man dann feststellen kann, dass einer bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit von Opfern ausgenutzt hat und die Situation erkannte in dem kurzen Zeitraum, der ihm zur Verfügung stand. Das halte ich für widersprüchlich, das halte ich für bösartig und zynisch.“
Doch das Gericht kommt zu dem Ergebnis: Als Omar A. mit dem LKW von hinten in die Autos gefahren ist, hätte er erkennen könnten, dass die Opfer Arg- und Wehrlos waren. Obwohl er vor der Tat Cannabis geraucht habe, sei er sich bewusst gewesen, was er tat.
Mit dem heutigen Urteil folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger von Omar A. hat angekündigt, erneut in Revision zu gehen.