Lebenslange Haft nach tödlichen Schüssen wegen Maskenpflicht

Es ist ein Streit um die coronabedingte Maskenpflicht, die Alex W. das Leben kostet. Weil der junge Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein einen Kunden auffordert eine Maske zu tragen, wird er im September des letzten Jahres bei der Arbeit erschossen. Der mutmaßliche Täter Mario N. musste sich deshalb vor dem Landgericht in Bad Kreuznach verantworten. Heute haben die Richter ihr Urteil gefällt.

Eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. So lautet das Urteil gegen den 50-jährigen Angeklagten Mario N. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte, als er Alex W. erschoss. Äußerlich ungerührt nimmt der Angeklagte das Urteil entgegen. Die Vorsitzende Richterin erläutert, dass Mario N. aus politischen Motiven gehandelt habe. Er sei staatsfeindlich eingestellt und trage rechtsradikales Gedankengut in sich.
Daniel Wahn, Sprecher Landgericht Bad Kreuznach
„Er soll sich schon seit Jahren radikalisiert haben und auch den Coronabeschränkungen sehr kritisch gegenüber gestanden haben. Der 20-jährige Tankstellenmitarbeiter soll im konkreten Fall lediglich ein stellvertretendes Opfer für die Politiker gewesen sein, an die der Angeklagte selbst nicht herankam.“
Er habe Gewalt als das einzige Mittel gesehen, ein Zeichen gegen die Corona-Einschränkungen zu setzen. Das sei besonders verwerflich und daher das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt, so die Kammer. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht allerdings nicht fest. Das bedeutet, dass der Angeklagte nach 15 Jahren die Möglichkeit auf eine Haftentlassung hat.
Für die Mutter von Alex ist der heutige Tag besonders schwer. Sie hatte den Prozess als Nebenklägerin verfolgt. Meist sehr gefasst, brechen sich heute ihre Emotionen Bahn.
Michaela Rech, Mutter von Alex W.
„15 Jahre für ein Menschenleben. Egal wie das Urteil ausgegangen wäre, es hätte ja nichts daran geändert, was passiert ist und welcher Mensch verloren gegangen ist. Es bringt ja nie wieder mein Kind zurück. Von daher: Eigentlich ist der Ausgang dieses Urteils nicht wirklich wichtig.“
Nebenklage und Staatsanwaltschaft zeigen sich mit der Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe zufrieden. Beide Parteien hatten jedoch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Ruth Streit, Anwältin der Nebenklage
„Die Schwierigkeit, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, die war mir als Juristin natürlich klar, und ich hab die Familie auch darauf vorbereitet. Also, ich bin jetzt nicht so überrascht, obwohl wir uns es sehr gewünscht hätten.“
Nicole Frohn, Oberstaatsanwältin
„Ähm … es ist ganz schwierig zu beantworten, ob sich dieser Mord hier von anderen Mordfällen so sehr abhebt, dass eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren unangemessen wäre. Und eine solche Frage zu beantworten, ist naturgemäß schwierig, und es liegt nun mal auch in der Natur einer Abwägung, dass man da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.“
Die Verteidigung zeigt sich mit dem Urteil nicht einverstanden. Das Gericht habe die psychische Verfassung seines Mandanten und dessen Alkoholkonsum am Tatabend nicht ausreichend berücksichtigt, so der Anwalt. Er kündigt deshalb an Revision einlegen zu wollen.
Alexander Klein, Verteidiger von Mario N.
„Ansatzpunkte sind vielfältige: Verfahrensfehler, die wir meinen feststellen zu können wir haben den Gutachter als befangen abgelehnt, wir haben die Anhörung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens beantragt -. viele Anträge von uns wurden abgelehnt, meines Erachtens teilweise mit unzureichender Begründung.“
Der Hass von Mario N., er hat zu der schrecklichen Tat geführt. Auch deshalb sagt die Mutter von Alex heute, sie hasse den Mörder ihres Sohnes nicht. Doch verzeihen werde sie ihm nie.