Lebenslänglich für IS-Terroristen

Am Frankfurter Oberlandesgericht wurde heute ein historisches Urteil gesprochen. Weltweit zum ersten Mal musste sich ein Angeklagter wegen der Verbrechen der Terrororganisation Islamischer Staat an der Minderheit der Jesiden vor Gericht verantworten. Er soll ein fünfjähriges Mädchen und seine Mutter im Nordirak als Sklaven gehalten und misshandelt haben, das Mädchen stirbt. Für seine Taten wurde der Angeklagte heute verurteilt.

Es ist ein weltweit beachtetes Urteil: Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt den 29-jährigen Taha Al-J. wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Anna Zabeck, Oberstaatsanwältin
„Von dem heutigen Urteil geht über den Einzelfall hinaus eine starke Signalwirkung aus. Es ist eine Warnung für Täter schwerster Völkerstraftaten, dass sie zur Verantwortung gezogen werden können, egal wo sie sich aufhalten.“
2014 begehen IS-Terroristen im Nordirak einen Massenmord an jesidischen Männern und nehmen ihre Frauen als Sklavinnen. Auch Taha Al-J. hielt eine Sklavin, gemeinsam mit ihrer Tochter. Der IS-Anhänger soll 2015 die damals fünfjährige Reda stundenlang draußen bei bis zu 50 Grad Hitze angekettet haben. Das kleine Mädchen verdurstete qualvoll.
Zum ersten Mal stand in Frankfurt ein Angeklagter wegen Völkermords an den Jesiden vor Gericht. Die Mutter des getöteten Mädchens überlebte und trat im Prozess als Nebenklägerin auf.
Natalie von Wistingshausen, Anwältin Nebenklage
„Hier haben wir ein Gericht, dass auch aufgrund ihrer Zeugenaussage diese Feststellung treffen konnte. Nicht nur zum Völkermord an sich, sondern auch zur Zerstörungsabsicht des Angeklagten, welche die Voraussetzung ist, dass er verurteilt werden konnte.“
Vor rund fünf Wochen war die Frau des Angeklagten in München zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Mutter des Mädchens erhält ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen.
Zemfira Dlovani, Vorsitzende Zentralrat der Êzîden in Deutschland
„Wir hoffen, dass dieses Urteil jetzt ein Meilenstein ist für die weiteren hoffentlich folgenden Urteile, die ebenso die Härte in der Strafe berücksichtigen werde.“
Der Angeklagte gab im Laufe der Verhandlung keine Stellungnahme ab. Während der Urteilsbegründung bricht er zusammen und muss zwischenzeitlich medizinisch behandelt werden. Die Verteidigung kündigt nach dem Urteil Revision an.
Serkan Alkan, Verteidiger
„Weil wir nach wie vor der Auffassung sind, dass die Beweismittel eigentlich nicht ausreichend sind, um hier von einem Völkermord zu sprechen. Wir haben auch so ein bisschen den Eindruck, dass unser Mandant stellvertretend für den IS eigentlich hier für die Gräueltaten, die der IS sicherlich begangen hat, verurteilt worden ist.“
Mehr als 2.000 jesidische Frauen und Kinder sollen sich noch in den Händen der IS-Terroristen befinden. Ihr Schicksal ist ungewiss, die Täter bis zum heutigen Tat unbestraft.