Lebenslänglich für Amokfahrer
Es ist nun fast zwei Jahre her, dass Maurice P. im nordhessischen Volkmarsen sein Auto in eine Menschenmenge steuert – und dabei mindestens 89 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt. Menschen, die eigentlich fröhlich den Rosenmontagszug feiern wollten. Nach 28 Verhandlungstagen und 182 gehörten Zeugen ist heute am Landgericht Kassel das Urteil gegen den Amokfahrer gefallen.
Schuldig des versuchten Mordes in 89 Fällen, sowie der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zu diesem Ergebnis kommt heute das Landgericht Kassel. Maurice P. entzieht sich erneut den Kameras. Diese Bilder zeigen ihn beim Prozessauftakt im Mai. Die Richter verurteilen den 31-Jährigen heute zu lebenslanger Haft. Außerdem stellen sie die besondere Schwere der Schuld fest. Möglicherweise muss Maurice P. nach seiner Haft sogar in Sicherungsverwahrung. Der Täter habe gewollt, dass Menschen sterben. Nur wie durch ein Wunder sei niemand zu Tode gekommen.
Tobias Wipplinger, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
„Den Tötungsvorsatz des Angeklagten hat das Gericht heute aus dem äußeren Geschehen, zweifelsfrei aus dem äußeren Geschehen geschlossen, weil der Angeklagte eben so eine rücksichtslose und äußerst gefährliche Tathandlung durchgeführt hat. Die nach Ansicht des Gerichts eben auch von erheblicher krimineller Energie geprägt war.“
Der gelernte Elektriker habe berufliche und private Probleme gehabt. Zuletzt sei er arbeitslos gewesen, habe sich zunehmend sozial isoliert. Das Gefängnis habe er möglicherweise als Ausweg aus seiner desolaten Lebenssituation gesehen. Auf Zeugen habe er unmittelbar nach der Tat zufrieden gewirkt. Doch auch nach dem heutigen Urteil bleibt das Motiv unklar. Denn Maurice P. schweigt noch immer.
Bernd Pfläging, Verteidiger
„Es ist das gute Recht jedes Angeklagten, sich im Prozess schweigend zu verteidigen. Das ist sein Entschluss und das muss das Gericht so hinnehmen. Wir werden das jetzt erst mal prüfen, wir werden Revision einlegen. Dann, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, halt entscheiden, wie es weitergeht.“